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Penguin gibt fixe E-Book-Preise auf

Zur geplanten Fusion mit Random House will Penguin mit weißer Weste antreten. Nachdem der Verlag bereits mit dem US-Justizministerium einen Vergleich zur Agency-Klage geschlossen hat, hat sich die Pearson-Tochter jetzt auch mit der EU-Kommission gütlich geeinigt.

Wie der „Bookseller“ meldet, hat sich Penguin dazu verpflichtet, den E-Book-Händlern für einen Zeitraum von zwei Jahren die freie Preisgestaltung für E-Books zu gewähren. Die anderen Verlage haben sich, wie berichtet, bereits zuvor auf einen Vergleich eingelassen. In einer Stellungnahme betonte der Verlag noch einmal, dass er sich nichts habe zuschulden kommen lassen und weiterhin der Meinung sei, dass das Agency-Modell im besten Interesse der Konsumenten und Autoren sei. Man habe sich wegen der geplanten Fusion mit Random House auf den Vergleich eingelassen. 

Wie berichtet, gibt es derzeit mehrere juristische Schauplätze rund ums Agency-Modell. Der aktuelle Stand:

  • KartellverfahrenIm April 2012 erhob das US-Justizministerium Klage gegen Apple und fünf US-Verlage: Das Justizministerium wirft den Verlagen Hachette LivreHarper Collins, Simon & SchusterPenguin und Macmillan sowie Apple vor, die Preise für E-Books nach Absprache erhöht und damit gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben. Während Apple nach heutigem Stand im Sommer 2013 vor Gericht kämpfen will, haben sich die Verlage außergerichtlich mit der US-Justiz geeinigt (hier mehr). Gegen den Vergleich hatten zahlreiche Branchenvertreter protestiert, darunter der US-Autorenverband (hier) und der Filialist Barnes & Noble (hier).
  • Europäisches Wettbewerbsrecht: Auch die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Verlage und Apple eingeleitet. Mit Penguin haben sich jetzt alle Verlage außergerichtlich mit der EU-Kommission geeinigt (hier mehr). 
  • Verbraucherschutz: Im Mai 2012 reichten alle Bundesstaaten (außer Minnesota) und US-Territorien eine Sammelklage gegen die Verlage und Apple ein, die weniger um Kartellrechtsverstöße als den Verbraucherschutz kreist. Auch in diesem Verfahren wird ein Vergleich angestrebt – die Eckpunkte wurden erst am 8. Februar von Richterin Denise Cote abgesegnet. Demnach sollen 89 Mio Dollar an Verbraucher gezahlt werden, die zwischen April 2010 und Mai 2012 E-Books gekauft haben  (hier im Detail nachzulesen). Die Summe setzt sich zusammen aus 69 Mio Dollar von den Verlagen Hachette, HarperCollins und Simon & Schuster sowie 20 Mio Dollar von Macmillan. Penguin steht noch in Verhandlungen. Apple kämpft vor Gericht.
  • Zudem gibt es eine separate Klage von Verbrauchern, die bereits im Sommer 2011 eingereicht wurde, lange bevor das US-Justizministerium, die EU-Kommission sowie die Bundesstaaten rechtliche Schritte eingeleitet haben (hier mehr). 

Hintergrund der Verfahren: Die angeklagten Verlage waren 2010 zum Agency-Modell gewechselt: Bei dem zuerst von Macmillan und Apple forcierten Modell legt der Verlag den Preis fest, den die Verkaufsplattformen als Agenturen (die ja keine E-Books einkaufen und ans Lager nehmen) beim Endkunden abrechnen. Die Kläger sind nicht gegen das Modell an sich, melden aber Zweifel am Zustandekommen des Modells an. Die Verlage hätten sich mit Apple abgesprochen, um den Agency-Ansatz durchzusetzen.

Mehr zum Thema im buchreport-Dossier zum Agency-Modell.

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