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Blick über die breite Kluft

Den Tarifparteien im Einzelhandel stehen schwierige Verhandlungen bevor. Drei Wochen vor Beginn der Gespräche haben der Einzelhandelsverband HDE und die Gewerkschaft Verdi weit auseinanderliegende Ziele formuliert.
Die breite Kluft zwischen den Positionen hatte sich schon im Januar abgezeichnet, als der HDE den Mantel- und Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel einseitig gekündigt hatte (buchreport.de berichtete). Jetzt konkretisiert der für die Tarifpolitik zuständige HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris die Forderungen der Arbeitgeberseite:
  • Arbeitszeitregelungen sollen „flexibler“ und „kundenorientierter“ werden. Ein Ziel dürfte etwa sein, die Arbeit von Angestellten in den Abendstunden zur (zuschlagsfreien) Regelarbeitszeit zu machen.
  • Künftig solle es „eine stärkere Differenzierung bei der Vergütung von qualitativ hochwertigen und einfachen Tätigkeiten geben“. Damit will der HDE dem Trend entgegenwirken, dass Einzelhändler solche Tätigkeiten an nicht tarifgebundene Fremdfirmen outsourcen.
Die Gewerkschaft fordert dagegen vor allem:
  • Den alten Manteltarif wieder in Kraft zu setzen, der sich bewährt habe, 
  • die Bezahlung gerade der Angestellten in unteren Lohngruppen kräftig zu erhöhen, da sie bisher oft nicht von ihrem Arbeitslohn leben könnten.
Von den Auseinandersetzungen, die sich abzeichnen, können auch Buchhandelsbetriebe betroffen sein. Unmittelbar gelten die Einzelhandelstarife aber nur für Buchhandelsbetriebe, die als Mitglieder in Arbeitgeberverbänden des Einzelhandels tarifgebunden sind.

Tarifverträge für Buchhändler:

  • Baden-Württemberg: Einzelhandelstarif 1)
  • Bayern: Spez. Buchhandelstarif 2) 
  • Berlin-Brandenb.: Spez. Buchhandelstarif 2)
  • Hessen, Rheinl.-Pf., Saarl.: Einzelhandelstarif 1)
  • Niedersachsen-Bremen: Einzelhandelstarif 1)
  • Norddeutschland*: Spez. Buchhandelstarif 2)
  • Nordrhein-Westfalen: Einzelhandelstarif 1)
  • SaSaThü: Spez. Buchhandelstarif2)

1) Gilt nur für Buchhandelsbetriebe, die als Mitglieder des Einzelhandelsverbandes tarifgebunden sind

2) Gilt für Buchhandelsbetriebe, die Mitglied im buchhänd­lerischen Arbeitgeberverband sind

* außer Mecklenburg-Vorpommern, wo die buchhändlerische Arbeitgebervereinigung den Einzelhandelstarif übernimmt

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