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Belastung über Gebühr

Der neue Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, erklärt der Handelsverband Deutschland (HDE) auf Basis eines Rechtsgutachtens des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart. Die Einzelhändler würden unverhältnismäßig und ungerecht belastet. Im Einzelnen: 
  • Der GEZ-Beitrag sei nicht verfassungskonform, weil er eine Steuer darstellt, für die die Länder nicht zuständig waren. 
  • Verfassungswidrig sei der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann. 
  • Außerdem stelle die überproportionale Belastung von Filialbetrieben einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar. Vor allem die Staffelung der Gebühren nach der Zahl der Mitarbeiter sei ungerecht, da nicht zwischen Voll- und Teilzeitmitarbeitern unterschieden werde. „Das trifft den Handel als Branche mit einer traditionell hohen Teilzeitquote ganz besonders“, so der Verband.
„Das Gutachten bestätigt unsere Kritik am neuen Rundfunkbeitrag. Die Regelungen sind unausgewogen und belasten viele Handelsunternehmen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth
Der Verband fordert ein „gerechtes Beitragssystem“ ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung. Genth: „Die Beiträge sollten nicht pro Filiale, sondern pro Unternehmen erhoben werden. Außerdem muss die Koppelung zwischen der Zahl der Mitarbeiter und der Staffelung der Gebühren wegfallen.“

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