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Muss Ulla Unseld-Berkéwicz gehen?

Im Machtkampf um den Suhrkamp-Verlag hat der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach einen Punktsieg errungen: Auf seinen Antrag hin wurde Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz (Foto) als Geschäftsführerin des Verlags abberufen.Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Berlin hat demnach am Montag einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung vom November 2011 rückwirkend in Kraft gesetzt.

Die von der Witwe von Verleger Siegfried Unseld geführte Unseld Familienstiftung hält 61% am Verlag. Barlach ist über die Medienholding Winterthur mit 39% beteiligt.

Zuvor verpflichtete das Gericht die Suhrkamp-Chefin bereits dazu, 282.500 Euro Schadenersatz zu zahlen. Hintergrund: Barlach hatte der Geschäftsführung vorgeworfen, dem Verlag durch die Vermischung von geschäftlichen und privaten Interessen zu schaden. Der Verlag habe „langjährig Flächen in der Villa seiner Geschäftsführerin für Events und Autorenübernachtungen“ angemietet. Dies sei „eine unzulässige Mischung von Geschäftlichem und Privatem“.  
Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich zunächst auf die Dachgesellschaft des Verlags. Dem Beschluss zufolge sollen aber auch die beiden Mitgeschäftsführer von Unseld-Berkéwicz, Jonathan Landgrebe und Thomas Sparr, abberufen werden.
Der Suhrkamp-Verlag reagierte auf das Urteil in einer Stellungnahme „ebenso schockiert wie überrascht“ und will gegen die Entscheidung in Berufung gehen. „Die Urteile werden mit der Berufung angegriffen und erhalten vor einer rechtskräftigen Entscheidung keine Wirkung“ – an der derzeitigen Geschäftsführung soll sich demnach offenbar nichts ändern. Eine rechtskräftige Entscheidung ist laut Suhrkamp nicht vor Ende 2013 zu erwarten.
Barlach und Unseld-Berkéwicz versuchen seit langem, den jeweils anderen Gesellschafter aus dem Verlag zu drängen. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Veruntreuung von Geldern, Kompetenzüberschreitung, geschäftsschädigendes Verhalten, Missmanagement. Bereits am Mittwoch standen sich die Parteien vor dem Landgericht Frankfurt gegenüber (hier mehr).

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