buchreport

Gutscheine ausgebremst

Die Preisbindungstreuhänder melden drei Prozesserfolge – gegen Amazon, Saturn und buch.de. Aus ihrer Sicht zeigen die Entscheidungen der Richter, dass auch „marktstarke Anbieter die Spielregeln der Preisbindung einhalten müssen“. 
Die Entscheidungen im Detail: 
  • Amazon: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 4. September eine Einstweilige Verfügung gegen Amazon erlassen. Im Rahmen seines „Amazon-Trade-In“-Programms (bei dem Kunden gebrauchte Bücher abgekauft werden, hier mehr) hatte der Onliner seinen Kunden einen Gutschein über 5 Euro versprochen, wenn sie gleich zwei Bücher verkauften: Gegen diese Praxis hatten die Preisbindungstreuhänder im Auftrag des Börsenvereins eine Einstweilige Verfügung beantragt, waren vor dem Landgericht Wiesbaden aber in erster Instanz gescheitert. Im Berufungsverfahren dagegen hat das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt die Einstweilige Verfügung erlassen und Amazon die Aktion künftig untersagt. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Stellungnahme von Amazon ist angefragt.
    Update vom 11. Februar 2014: Das OLG hat seine Einstweilige Verfügung am 28. Januar 2014 bestätigt. Da das Gericht die Revision zugelassen hat, dürfte der Streit schlussendlich vom Bundesgerichtshof entschieden werden. 
  • buch.de: Ebenfalls am 4. September hat das Landgericht Wiesbaden eine Rabatt-Aktion von buch.de durch eine Einstweilige Verfügung vorläufig verboten. buch.de hatte Kunden bei Einkaufswerten ab 30, 50 oder 100 Euro per Gutschein einen Preisnachlass von 10% des Einkaufswertes gewährt. Der Einkauf musste mindestens ein nicht preisgebundenes Produkt in Höhe des Gutscheinwertes enthalten. Die Folge aus Sicht der Preisbindungstreuhänder: Kunden erhielten beim Kauf eines nicht preisgebundenen Artikels für 10 Euro sowie preisgebundener Bücher für 90 Euro einen Rabatt von 10 Euro. Der nicht preisgebundene Artikel war damit umsonst. Eine unzulässige Zugabe, entschied das Landgericht Wiesbaden. Bei buch.de wollte man den Fall nicht kommentieren. 
  • Saturn: Das Landgericht Hildesheim hat am 31. August eine Werbeaktion des Elektronikfachhändlers Saturn per Einstweiliger Verfügung verboten. Kunden des Saturn Hildesheim bekamen beim Kauf eines Schulbuchs ab 50 Euro einen Saturn-Gutschein über 5 Euro. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung, entschied das Gericht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. 


Bei Saturn möchte man sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu äußern.
Weitere Artikel zum Thema: 

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Gutscheine ausgebremst"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen