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Lästige Konfrontation

2009 wurde der marktführende Online-Buchhändler Amazon auffällig, weil in seiner Produktdatenbank immer wieder Bücher mit falschen Preisen ausgewiesen waren, mithin gegen das Preisbindungsgesetz verstoßen wurde. Der pädagogische Ansatz, die Fehler anzustreichen und um Berichtigung zu bitten, erzeugte keine nachhaltigen Lerneffekte, schließlich zwang ein Buchhändler öffentlichkeitswirksam Amazon per Gericht zum Einhalt der Preisbindung.

Aktuell sorgt der Shop eines anderen Online-Riesen für Aufmerksamkeit: Für den Apple-iTunes­­­­­­-Store lassen sich rabattierte Gutscheine erwerben, mit denen auch E-Books günstiger eingekauft werden können. Jetzt haben die Preisbindungstreuhänder per Abmahnung rasch ein Zeichen gesetzt (hier mehr), aber in der Sache geht es diesmal nicht so sehr darum, einem internationalen Player die hiesigen Leitplanken zu zeigen.

Es zeigt sich, anders als bei falscher Preisauszeichnung oder plumpen Gutscheinmodellen, wie kompliziert es ist, die Buchpreisbindung in neu getaktete Geschäftsmodelle einzuklinken. Apple stelle die Preisbindung für E-Books gar nicht in Frage und unterschreibe auch brav Verlagsverträge mit Verweis aufs Preisbindungsgesetz, ist zu hören. Aber: Dem 50-Euro-Gutschein für iTunes sieht man nicht an, dass er in der Drogerie nur 40 Euro gekostet hat, was für Musik und Videos auch unerheblich ist, für E-Books aber nicht. Wenn Apple keine technische Sonderlösung in ihrem internationalen wie populären Shopsystem findet, wird konsequenterweise ein Rechtsstreit ausgefochten, für viel Grundsatzdiskussion sorgen und womöglich kommt die ganze E-Book-Preisbindung auf den Prüfstand. Keine schönen Aussichten, aber was wäre die Alternative?

aus: buchreport.express 33/2012 (hier zu bestellen)

Kommentare

4 Kommentare zu "Lästige Konfrontation"

  1. Ruprecht Frieling (Prinz Rupi) | 21. August 2012 um 20:42 | Antworten

    Warum machen wir uns alle miteinander das Leben schwer mit mittelalterlichen Auffassungen? Schluss mit der Preisbindung für Elektrobücher, und die Herrschaften vom Börsenverein können sich aktuelleren Themen zuwenden.

  2. Georg Friedrich | 21. August 2012 um 20:15 | Antworten

    Richtig so! Bücher sind Kulturgüter, müssen überall gleich kosten und dürfen nicht verramscht werden! Buchpreisbindung erlaubt es den weniger kommerziell eroflgreichen Werken ihren Platz im Regal zu haben!

    Es sei denn das Buch verkauft sich dann wirklich mies, dann bekommt das einwandfreie Buch einen erniedriegenden Stempel „Mängelexemplar“ geklatscht (klaro auch, mit so einem Stempel ist das Werk halt entstellt) und landet in Wäschekörben mit großem Aufdruck „Nimm 3, zahl 2.!“ Oder so.

    P.S.: Ach ja – komisch wie die Branche tickt.

  3. Die Preisbindungstreuhänder sollten ihre Energie lieber in die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung stecken als nicht haltbaren Forderungen der konservativen Kreise durchzusetzen.
    Es ist schon ein Witz, wenn z.B. ein Thalia Kunde, welcher nur liest, mit großem TamTam einen Geburtstagsgutschein in Höhe von 5 € (Mindesbestellwert 25 €) erhält, diesen für Bücher im Wert von 26 € einlösen möchte und dann gesagt bekommt es geht nicht wegen Buchpreisbindung. Ergebnis: Kunde sauer und vielleicht vergrault. Thalia: Kein Umsatz.
    In meinen Augen wird doch auch im pBook-Bereich das Preisdiktat durch Sonderausgaben, Mängelexemplaren und Co. unterlaufen.

  4. Endlich mit diesem Anachronismus aufzuhören?

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