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Apple-Aktion alarmiert Preisbindungswächter

Wie schwer die Buchpreisbindung im digitalen Markt durchzusetzen ist, zeigt ein aktuelles Beispiel von Apple. Zahlreiche Einzelhändler haben kürzlich iTunes-Karten mit 20% Rabatt feilgeboten. Kunden haben zum Beispiel nur 20 Euro für Guthabenkarten im Wert von 25 Euro bezahlt. Die Krux: Sie konnten offenbar auch preisgebundene E-Books günstiger erwerben. 

Bei den Karstadt-Warenhäusern, bei der Drogeriekette Rossmann, beim Apple-Reseller mStore, im Discounter Penny und im Telekom-Shop und bei der österreichen Post gab es im Juni Guthaben-Karten für den iTunes Store von Apple, berichten auf derartige Angebote spezialisierte Internetseiten. Ähnliche Aktionen gab es zuvor bereits bei Media Markt (hier) oder Real (hier). Diese Guthabenkarten können Kunden im iTunes-Store von Apple einlösen. Dort kann man neben Musik, Filmen und Apps auch E-Books kaufen. 

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass preisgebundene E-Books vom Angebot ausgeschlossen wurden, was auch die Preisbindungswächter alarmiert: „Auf den ersten Eindruck scheint hier ein preisbindungsrechtliches Problem zu bestehen“, erklärt der Preisbindungstreuhänder Christian Russ auf Nachfrage von buchreport.de. Man werde der Sache nachgehen. 
Der Fall Apple erinnert an den Rechtsstreit mit der Firma Redcoon: Wie berichtet, hatte der Online-Händler in einer Anzeige in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Gutscheine im Wert von 5 Euro abgedruckt, die Kunden beim Kauf preisgebundener Bücher von Redcoon einlösen konnten. In der Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass eine Drittfirma den Differenzbetrag ersetze. Dieses Modell der drittfinanzierten Gutscheine hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 17. Juli 2012 verboten. Der Rechtsstreit war mit Unterstützung des Börsenvereins von den Preisbindungstreuhändern Dieter Wallenfels und Christian Russ geführt worden.

Kommentare

4 Kommentare zu "Apple-Aktion alarmiert Preisbindungswächter"

  1. Diese Fall zeigt vor allem eines, dass Buchpreisbindung ein Anachronismus ist. Die iTunes-Karten sind ein alternatives Bezahlsystem – und eben keine Gutscheine. Weshalb der Vergleich mit der Redcoon-Aktion nicht nur hinkt, sondern abwegig ist. Weiter lässt sich an dem Voucher nicht erkennen, ob er rabattiert war, insbesondere nach Aufbuchung auf einen Appleaccount. Das schließt eine Nachverfolgbarkeit hisichtlich eBook-Kauf aus. Da wünsche ich den Preisbindungswächtern viel Spass beim Verfolgen. Man denke nur mal daran, dass solche iTunes-Karten ja auch ausserhalb von Vorgesternpreisbindungsländern verkauft und oh Schreck evtl. auch noch rabattiert werden. Schlimm schlimm, diese Welt, die immer alles ändert ohne vorher nachzufragen 🙂

  2. Ein Wegfall der Buchpreisbindung schädigt die Kunden am allermeisten. Viel mehr sollte das ganze Rabatt-Gewese eingeschränkt oder abgeschafft werden. Rabatt ist tendenziell unseriös. Entweder ich habe als Kaufmann einen Preis sorgfältig kalkuliert, dann muss ich ihn auch bekommen, oder ich habe meine Kunden über den Preis belogen, damit ich Luft für Rabattaktionen habe. Ich misstraue jedem Händler, der mit Rabattaktionen wirbt.

    • Hallo Rolf,
      in meinen Augen geht es hier weniger um Rabatt als um Werbung. Hat ein Kunde erst mal 2-3 Alben, Bücher oder sonstiges in einem Store (hier iTunes Store) gekauft, wird er mit Sicherheit auch beim jeweiligen Shop bleiben und nicht noch andere Shops/Programme besuchen um dort einzukaufen. Also sehe ich es zumindest als „nette“ Art der Werbung um Kunden anzulocken die dann auch noch davon profitieren.
      LG maximal321

  3. Also wenn das so weiter geht, muss die Buchpreisbindung einfach weg! Sie schädigt uns Kunden immer mehr, auch darf hinterfragt werden, ob solch ein „Luxus“ für eine Branche noch möglich sein sollte. Freier Wettbewerb, dann müsste man sich nicht mit Gutscheinen und Rabattangeboten ärgern. Der Kunde / Verbraucher sollte immer an 1. Stelle stehen – und wir wünschen uns natürlich Rabatte & Gutscheine. Andere Branchen haben auch keine solche „Hilfe“.

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