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Streit um Schulbuchrabatte

In Rheinland-Pfalz ist ein Streit um angemessene Schulbuchrabatte für Sortimenter entbrannt. Hintergrund: Die Cornelsen Schulverlage haben den rheinland-pfälzischen Buchhändlern die Schulbuchrabatte wegen stark rückläufiger Umsätze in 2011 gekürzt, meldet der Börsenvereins-Landesverband Rheinland-Pfalz.

Nicht berücksichtigt werde dabei, dass Rheinland-Pfalz auf das kostenpflichtige Schulbuchmietsystem umgestiegen ist und die Schulen deshalb 2010 umfangreich mit Schulbüchern ausgestattet wurden, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. Die Folge: deutliche Umsatzzuwächse im Buchhandel, die im Folgejahr in der Regel nicht gehalten werden konnten. „Obwohl in etwa die gleichen Schulbuchumsätze wie vor der Schulbuchausleihe getätigt wurden, nahm Cornelsen den Umsatzrückgang gegenüber dem Ausnahmejahr 2010 zum Anlass, den Buchhandlungen die Bonusrabatte zu kürzen“, moniert der Landesverband.

Buchhändler fordern transparente Rabatt-Staffeln

Die Buchhändler kritisieren die Kürzung als „unverhältnismäßig“ und fordern den Verlag auf, die Konditionen für Buchhändler zu konkretisieren. Statt den Rabatt „an eine nicht näher bezifferte Umsatzentwicklung“ zu knüpfen, müsse eine feste, transparente, faire und nachvollziehbare Umsatzstaffel eingeführt werden.

Cornelsen dagegen verweist auf Nachfrage von buchreport.de darauf, dass man 2010 und 2011 zunächst bewusst auf Rabatt-Neueinstufungen verzichtet habe, „um die bildungspolitisch bedingte Verunsicherung des Handels und die unabwägbaren Auswirklungen des neuen Beschaffungssystems  für den einzelnen Händler nicht noch zusätzlich zu verschärfen“. Inzwischen habe sich die Situation jedoch eingependelt.

Bei der jährlichen Überprüfung der Rabattstaffel komme es bei einzelnen Kunden sowohl zu Rückstufungen des Bonus-Rabattes, als auch zu Höherstufungen. Ausgangsbasis sei jeweils der Grundrabatt von 20%, der um Bonusrabatte von 2-5% erhöht werden kann. Cornelsen berücksichtige neben der Umsatzentwicklung und dem Zahlungsverhalten auch die Entwicklung der Geschäftsbeziehung und den buchhändlerischen Service.  

Cornelsen: Forderung nicht mit dem Preisbindungsgesetz vereinbar

Die Forderung des Landesverbandes nach festen Umsatzstaffeln lasse außer Acht, dass das Buchpreisbindungsgesetz rein umsatzabhängige Rabatteinstufungen nicht zulässt, heißt es in der Stellungnahme von Cornelsen weiter. Eine solche Einstufung würde zudem insbesondere kleinere, sehr engagierte Buchhändler benachteiligen, mit denen eine Geschäftsbeziehung auch über das Schulbuch hinaus besteht, die aber in kleineren Städten ein geringeres Schulbuchpotential haben.

„Zu guter Letzt: Wir verhandeln unsere Konditionen mit unseren Kunden direkt, und nicht mit (Landes-)Verbänden. Umgekehrt instrumentalisieren wir (Landes-)Verbände auch nicht bei z.B. auffälligem Zahlungsverhalten oder Zahlungsausfällen seiner Mitglieder“, erklärt Carsten Pfeiffer, Marketingleiter Vertrieb und Handel in den Cornelsen Schulverlagen.

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