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Angezapft ist’s

Die Regierungskoalition hat grünes Licht für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage gegeben. Die Medienhäuser wollen von Aggregatoren und Suchmaschinen wie Google Geld für Textzitate kassieren. Auch in der Buchbranche ist Leistungsschutzrecht ein Thema.
Im Protokoll des Koalitionsausschusses vom Sonntag heißt es, 
  • die Hersteller von Presseerzeugnissen sollten „ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten“.
  • Sowohl Verlage als auch Urheber sollten „an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste“ beteiligt werden. 
  • Im Gegenzug solle Privatnutzern keine neuen Kosten entstehen.
  • Um die Gelder einzuziehen und zu verteilen, solle eine Verwertungsgesellschaft in Analogie zur Verwertungsgemeinschaft Wort oder der Gema eingerichtet werden. 
  • Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.
Obwohl das Thema bislang primär von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen diskutiert wird, ist es auch in der Buchbranche ein Thema. Anders als Publikums- und Wissenschaftsverleger wollen auch die Bildungsmedien-Verleger ein eigenes Leistungsschutzrecht. Hintergrund: Für Schulbuchverlage sei es unverhältnismäßig schwer, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, wie der Geschäftsführer des Schulbuchverleger-Verbandes VdS Andreas Baer schon 2010 gegenüber buchreport erklärte. Und: „Ein eigenes Leistungsschutzrecht würde den Verlagen die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen wesentlich erleichtern.“
Der Börsenverein hat sich bislang im Rahmen seiner Mitwirkung in der Deutschen Content Allianz grundsätzlich zur „Stärkung der Urheber- und Leistungsschutzrechte“ bekannt (hier mehr).
Die Reaktionen in vielen Blogs zu den Plänen in Berlin sind erwartungsgemäß kritisch. „Axel Springer kauft Leistungsschutzrecht bei Koalition“, titelt netzpolitik.org.
Medienjournalist Stefan Niggemeier (der auch für den SPIEGEL schreibt) hält die Tatsache, dass „Google und womöglich auch die Perlentaucher und turi2s dieses Landes den Verlagen Geld dafür geben sollen, dass sie helfen, dass deren Inhalte ein Publikum finden“, für absurd. „Das ist etwa, als müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen aufnehmen dürfen. Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik.“ (hier mehr)
Für irights.info ist die Entscheidung  ein „schwarzer Tag für das Urheberrecht und den Umgang mit verwandten Schutzrechten in Deutschland“. Die Entscheidung sei „rückwärtsgewandt, brandgefährlich und zeigt auf beeindruckende Weise die Macht der Presseverlage über die Vernunft und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition.“

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