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Gesetz verfehlt sein Ziel

Wenige Tage, bevor das französische Parlament endgültig über die Digitalisierung verwaister Bücher entscheidet (am Mittwoch, 22. Februar 2012), haben sich französische Autoren mit einer Petition gegen das geplante Gesetz gewandt. Dieses verstoße gegen das Grundprinzip des Urheberrechts.
Der Gesetzestext verfehle das Ziel, den Schutz der Autoren mit dem Zugang zu verwaisten Büchern in Einklang zu bringen. Stattdessen werde das Urheberrecht beeinträchtigt, ohne im Gegenzug den Lesern zu ermöglichen, auf die Bücher unter vernünftigen Konditionen zuzugreifen, heißt es in der Petition (hier nachzulesen).
Rückblick: Im Herbst hatte der Politiker Hervé Gaymard der konservativen Partei UMP den beiden Legislativorganen Frankreichs, der Nationalversammlung und dem Senat, einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine Digitalisierung nicht mehr verfügbarer Bücher ermöglichen soll (buchreport.de berichtete). 
Nach dem Senat entschied sich auch die Nationalversammlung für den Gesetzesentwurf, allerdings mit dem Vorbehalt, dass noch einige Details geändert werden müssen.
Kernpunkte des Vorhabens: 
  • Ziel der angestrebten Urheberrechtsänderung: Vergriffene und verwaiste Werke des vergangenen Jahrhunderts sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 
  • Alle Werke des letzten Jahrhunderts, die nicht mehr lieferbar sind, sollen von einer Verwertungsgesellschaft erfasst und anschließend digitalisiert werden. 
  • Die Verlage und Autoren haben sechs Monate Zeit, Widerspruch gegen die Rechteübernahme einzulegen. Der Autor kann grundsätzlich Einspruch erheben. 
  • Legt dagegen der Verlag Einspruch ein, verpflichtet er sich, den Titel innerhalb von zwei Jahren selbst als Buch oder E-Book neu zu verlegen, sonst werden ihm die Verwertungsrechte entzogen.
  • Nach Schätzungen des Kulturministers Frédéric Mitterrand sind etwa 500.000 bis 700.000 Titel von der Urheberrechtsänderung betroffen.

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