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Wir haben nicht abgemahnt

Der Ansatz des Berlin Story Verlags, es den Nutzern eines E-Books zu überlassen, welchen Preis sie zahlen mögen, ist nicht mit der gesetzlichen Buchpreisbindung zu vereinbaren. Ein entsprechender Hinweis der Preisbindungstreuhänder der Verlage liefert der Szene Nahrung, die der Buchbranche im Zuge der verbalen Schlachten um die Digitalisierung der Branche Unflexibilität vorwirft und die Verteidigung traditioneller Geschäftsmodelle, so u.a. im Blog des Berlin Story Verlags.

Den Vorwurf von Berlin Story-Verleger Enno Lenze, die Preisbindungstreuhänder-Kanzlei Fuhrmann Wallenfels (Wiesbaden) habe ihm die Aktion und freie Preisfestsetzung untersagt, widerspricht Buchpreisbindungstreuhänder Christian Russ entschieden: „Wir können nichts verbieten, sondern haben den Verlag auf den Rechtsverstoß hingewiesen.“ Diese Aufklärung sei für den Verlag nicht mit Kosten verbunden gewesen.

Russ ärgert sich auch über die Polemik im Berlin Story-Verlagsblog, wo sich etwa der Autor des fraglichen E-Books, Klaus Behling, sogar dazu versteigt, von einem „Verbot“ seines Buches zu schreiben und sogar Analogien zur Bücherverbrennung der Nazi-Zeit herstellt.

Rechtsanwalt Russ weist in Erläuterung zu seinem Schreiben an den Verlag auf folgendes hin:
„1. Grund unseres Schreibens war die Werbeaussage des Verlages, man wolle es „den Lesern überlassen, den Preis eines E-Books zu bestimmen“. Das ist mit der gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung unvereinbar, wonach nur der Verlag den Preis bestimmen kann und muss. Wäre nur vom Verschenken des E-Book die Rede gewesen, wäre alles in Ordnung.

2. Wer E-Books verschenken will, kann dies jederzeit ohne Probleme tun. Wer aber als Verlag E-Books verkaufen will, muss gesetzlich einen Preis festsetzen. Das ist bei E-Books nicht anders als bei gedruckten Büchern auch.

3. Wir haben den Berlin Story Verlag nicht abgemahnt und ihm auch nichts verboten (Anwälte können gar nichts verbieten, das können in einem Rechtsstaat nur die Gerichte). Demgemäß haben wir den Verlag auch nur darauf hingewiesen, dass sein Modell der Preisfestsetzung durch den Käufer nicht mit der Buchpreisbindung vereinbar ist. Schließlich wäre der Verlag Gefahr gelaufen, von Konkurrenten abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Auch sind dem Verlag keine Kosten durch unser Schreiben entstanden. Die Aufklärung über die Buchpreisbindung gehört nun einmal zu unseren Aufgaben als von den Verlagen eingesetzte Anwälte. Aus diesem Grund betreiben wir auch diese Info-Homepage.

Ergebnis:  Der Verlag wurde nicht abgemahnt, ihm wurde auch nichts verboten. Der Verlag kann sein E-Book verschenken, soviel er will. Wo also ist das Problem? Handelt es sich bei der Geschichte vielleicht nur um einen Marketing-Gag eines Verlages, sich und sein Buch bekannt zu machen?
Und: Warum verschenkt der Verlag das E-Book nun eigentlich nicht???“

Der Berlin Story Verlag hat inzwischen reagiert und bietet das E-Book „Der Letzte macht das Licht aus“ nun für 99 Cent an. Außerdem werden die Kunden gebeten, dem Verlag mitzuteilen, was ihnen das Buch tatsächlich wert wäre. Unter allen Downloadern, die ihre persönliche Preisvorstellung an den Verlag melden, wird dreimal der Titel „Fluchthelfer“ von Klaus-M. von Keussler und Peter Schulenburg verlost.

Kommentare

2 Kommentare zu "Wir haben nicht abgemahnt"

  1. Hallo,
    ein PR Gag war das nicht, knapp 200 Leute haben es ja runter geladen und uns Feedback gegeben. Das Anwaltliche Schreiben kam ja auch nicht von uns, sondern von der Kanzlei. Das Buch war für 0€ angemeldet. Die Beschreibung „Zahl was du willst“ sollte die Idee vermitteln, formalkorrekt hätte es offensichtlich anders formuliert sein müssen.
    Das hätte man auch einfach am Telefon mitteilen können und ich hätte den Satz entsprechend zurechtgerückt.
    Dass die Leser auf das Thema so anspringen, zeigt, dass es sie interessiert. Wir sind nur der Überbringer der Nachricht und boten das Forum. Ich fände es Sinnvoll, das Feedback der Leser aufzunehmen und in die zukünftigen Diskussionen einfließen zu lassen.

    Gruß, Enno Lenze

  2. Georg Mühlberg | 18. Februar 2012 um 3:56 | Antworten

    Wie gesagt es wäre kein Problem, das Buch als eine kostenlose, kurzfristig erhältliche Sonderedition für Null Euro zu bringen. Anderer Umschlag dran und man darf eine Woche später inhaltlich das gleiche Werk kostenpflichtig verkaufen.
    Und wenn man schreibt, dass jemand gerne was spenden kann, dass sollte das ja kein Problem darstellen?! Solange der Preis auch offiziell Null Euro ist.
    Und wie gesagt- der kostenlose Download ging bei mir sowieso nicht, vielleicht ist an der PR Gag Geschichte wirklich was dran.
    Immerhin gabs seit dem „Verbot“ viel mehr Meldungen über die Aktion als davor.

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