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Innovativ, aber illegal

Der Berlin Story Verlag ist mit dem Versuch, den Leser über den Wert eines E-Books entscheiden zu lassen (hier mehr), ausgebremst worden. Die Preisbindungstreuhänder der Verlage haben den Verlag darauf hingewiesen, dass die Aktion gegen das Buchpreisbindungsgesetzt verstößt. In einer früheren Version dieses Beitrags hatte es geheißen: Die Preisbindungstreuhänder untersagten dem Verlag, den Download kostenlos anzubieten und dem Kunden zu Spenden zu animieren.  siehe hierzu auch den Kommentar von Preisbindungstreuhänder Christian Russ.
Verleger Enno Lenze zitiert aus einem Brief der Branchen-Wächter über die fixen Preise, nach dem das Modell zwar „recht originell“ sei, aber gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoße. Dort sei eindeutig geregelt, dass der Verleger es nicht Dritten überlassen könne, den angemessenen Preis zu bestimmen. „Sie mögen das bedauern, aber die Buchpreisbindung hat der Gesetzgeber nun einmal dem Buchhandel als Paket angeboten: Mit den bekannten Vorteilen, andererseits aber auch mit gleichseitiger Beschränkung sonst zur Verfügung stehender unternehmerischer Möglichkeiten.“
Laut Lenze gab es in wenigen Tagen fast 200 Downloads sowie viel positives Feedback in den Kommentaren und auf Facebook. „Dass man das Produkt ,Buch‘ weiterdenken muss, ist keine Frage und ein Blick über den Tellerrand der Buchbranche zeigt einem, dass Flatrate-Modelle für Kulturgüter irgendwann die Lösung sein werden“, so Lenze. Aber die Großen der Branche beharrten auf veralteten Geschäftsmodellen. Lenzes Fazit: „In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens verboten ist!“

PS: Laut Lenze haben zwei Anwälte Hilfe angeboten. Eine Offerte: das Buch in Uruguay ohne Buchpreisbindung anzubieten.

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