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Kampf gegen den Flächenbrand

Nach Studibooks und Redcoon ist auch buch.de gerichtlich wegen Gutscheinen in die Schranken gewiesen worden. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin darf der Online-Buchhändler Gutscheine nicht auf preisgebundene Bücher anrechnen.
Das Gerichtsverfahren war vom Börsenverein und dem Berliner Buchhändler René Kohl initiiert worden, nachdem bekannt wurde, dass buch.de eine Vielzahl von Gutscheinen über 5 oder 10 Euro zum Weihnachtsgeschäft gestreut oder über Dritte (die Firmen Zalando und Click and Buy) versandt hatte.
Begründung des Gerichts: Auch wenn ein Dritter nach Einlösung des Gutscheins die Preisdifferenz bezahle, liege ein Verstoß gegen die Preisbindung vor. Hierdurch werde ein Preiswettbewerb eröffnet, den das Gesetz gerade verhindern solle. Maßgeblich sei allein die Sicht des Endkunden, der den Eindruck erhalte, für das Buch weniger bezahlen zu müssen als im sonstigen Buchhandel. Auch sei es mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unvereinbar, wenn ein Teil des Preises durch einen Dritten erst später erstattet werde.
Dem jüngsten Urteil vorangegangen waren Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und Wiesbaden. Die Hamburger untersagten im April dem Internethändler Studibooks untersagt, Zuzahlungen von „Förderern“ auf den Kaufpreis anzurechnen. In Wiesbaden wurde am 2. Dezember 2011 der Media-Markt/Saturn-Tochter Redcoon untersagt, Gutscheinen Dritter auf den gebundenen Ladenpreis anzurechnen (hier mehr).
„Immer mehr Gerichte beurteilen die Gutscheine als rechtswidrig. Es ist zu hoffen, dass diese Systeme daher bald der Vergangenheit angehören“, kommentiert Verbandsjustiziar Christian Sprang das neue Urteil.
Auch die Preisbindungstreuhänder hatten in ihren Arbeitsberichten die Gutscheinsysteme als derzeit größte Gefahr für die Preisbindung bezeichnet. „Leider waren unsere Versuche bislang vergebens, einen freiwilligen Verzicht auf die Gutscheine zu erreichen, weshalb nur der Rechtsweg bleibt“, so Dieter Wallenfels, der den Verfügungsantrag für den Buchhändler René Kohl gestellt hatte.

Dass die Wächter der fixen Preise besonders Rabattgutscheine im Fokus haben, hatte Wallenfels im Verleger-Ausschuss des Börsenvereins im April 2011 erklärt. Und gewarnt: „Wenn nichts geschieht, sehe ich schwarz für die Preisbindung.“ Uni sono Sprang: „Wir stehen in einem Wettlauf mit der Zeit gegen einen Flächenbrand im Gutscheinverkauf.“

Jenseits des Verbands hatte die Händler-Genossenschaft eBuch im November vor Gericht erstritten, dass Redcoon nicht mehr mit dem Slogan „Elektronik & Bücher günstig“ werben darf. Das Wort „günstig“ treffe nicht zu, weil ein Vorteil für den Kauf bei Redcoon gegenüber anderen Händlern nicht erkennbar sei, begründet die Genossenschaft (hier mehr…).

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