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Front gegen Gutscheine

Die Ausweitung des Bücher-Geschäfts der Media-Saturn-Unternehmensgruppe stößt erneut auf Widerstand in der Buchbranche. Wenige Tage, nachdem die buchhändlerische Genossenschaft eBuch eine einstweilige Verfügung gegen den Onlinehändler Redcoon wegen irreführender Werbung erwirkte, legt der Preisbindungstreuhänder nach.

Wie der Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang meldet, erwirkte die Kanzlei Wallenfels beim Landgericht Wiesbaden eine einstweilige Verfügung gegen die am Freitag in der „FAZ“ erschienene Gutscheinwerbung von Redcoon (Foto). Die Firma sei anwaltlich über die Entscheidung des Gerichts unterrichtet worden.

Dass die Wächter der fixen Preise besonders Rabattgutscheine im Fokus haben, hatte Dieter Wallenfels im Verleger-Ausschuss des Börsenvereins im April 2011 erklärt. Und gewarnt: „Wenn nichts geschieht, sehe ich schwarz für die Preisbindung.“ Uni sono Sprang: „Wir stehen in einem Wettlauf mit der Zeit gegen einen Flächenbrand im Gutscheinverkauf.“

In ihrem jüngsten Arbeitsbericht hatten die Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ gewarnt, der auch in der Buchbranche vielfach gespürte Reiz des Preismarketings unterhöhle die Glaubwürdigkeit der Buchpreisbindung. Die „immer exzessiver betriebenen Gutscheinmodelle“ arbeiten demnach mit der Konstruktion, dass der gebundene Ladenpreis durch zwei Zahlungen beglichen wird. Der ausgegebene und beim Kauf eines Buches einzusetzende Gutschein werde dabei angeblich von einem Unternehmen bezahlt, das dem Kunden ein Geschenk machen und gleichzeitig für sich werben wolle. Bekannt geworden waren u.a. Aktionen in der Douglas-Gruppe mit Thalia und buch.de – die allerdings neuerdings Zurückhaltung üben wollen.

Die eBuch hatte vor Gericht erstritten, dass die Online-Tochter von Saturn und Media Markt nicht mehr mit dem Slogan „Elektronik & Bücher günstig“ werben darf. Das Wort „günstig“ treffe nicht zu, weil ein Vorteil für den Kauf bei Redcoon gegenüber anderen Händlern nicht erkennbar sei, begründet die Genossenschaft (hier mehr…).

Nicht nur im Internethandel, sondern auch stationär will die Media-Saturn-Gruppe verstärkt die Bücher-Karte zücken. Wie buchreport im September meldete, soll in allen 144 Saturn-Märkten ein Bestseller-Sortiment eingerichtet werden – das vor zwei Jahren in neun Testfilialen platzierte Buchangebot wird in der Fläche ausgerollt. Auch die Media Markt-Gruppe, die von Media-Saturn als eigenständige Marke mit 237 Märkten in Deutschland geführt wird, will ein Buchangebot in ihren Märkten einführen (hier mehr).

Kommentare

2 Kommentare zu "Front gegen Gutscheine"

  1. Zitat: „Bevor hier wieder die Verteidigung der Preisbindung losgeht, eine Frage: Warum sind ausgerechnet diejenigen am Erhalt der PB so interessiert, die mit den geschützten Gütern ihr Geld verdienen und nie diejenigen die für diese Güter ihr Geld hergeben sollen?“

    Ein klassisches ’non sequitur‘ und überdies eine völlig unbewiesene
    Behauptung. Lieber Rudi, schau doch einfach mal dort hin, wo die
    Preisbindung aufgehoben wurde. England, Schweden… Lies einfach nach,
    was Fachleute (die Prognos AG) darüber zusammengetragen haben. Die
    Meinung ist da recht einhellig: ohne Preisbindung werden wenige
    Bestsseller billiger, die Gesamtheit aller gekauften Bücher aber wird
    teurer. Die Preisbindung schützt den *Käufer* vor raffgierigen
    Supermarkt-Konzernen, und nicht den Verkäufer.
    Aber das werden Schnäppchenjäger im Leben nicht verstehen. Die haben, im
    Gegensatz zu anderen, unbegrenzt und vor allem *kostenlose* Zeit für
    ihre Schnäppchenjagd. Normalos haben das nicht und finden es viel
    bequemer, wenn Bücher überall dasselbe kosten – dann können sie nämlich
    direkt um die Ecke kaufen, solange es den Händler um die Ecke noch gibt.
    In England haben 2000 von 4000 in den letzten Jahren dichtgemacht. Das
    freut dort niemanden.

  2. Anstatt Rabattaktionen in den Fokus zu nehmen sollten sich die Wächter der fixen Preise vielleicht eher nach einer neuen – und doch bitte auch nachvollziehbaren – Rechtfertigung für die fixen Preise umschauen.
    Liest man sich nämlich mal den Zweck des Preisbindungsgesetzes (§1) durch, dann stellt man fest, dass es für das Gesetz keine Grundlage mehr gibt, denn jeder internetfähige PC kann inzwischen durchaus als ‚Verkaufsstelle‘ für Bücher angesehen werden. Und die brauchen keinen besonderen Schutz, denn sie haben sich ja schließlich auch ganz ohne diesen entwickelt.
    BTW: Bevor hier wieder die Verteidigung der Preisbindung losgeht, eine Frage: Warum sind ausgerechnet diejenigen am Erhalt der PB so interessiert, die mit den geschützten Gütern ihr Geld verdienen und nie diejenigen die für diese Güter ihr Geld hergeben sollen?

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