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Max Goldt mit Titten?

Besonders bei der Werbung für Debüt-Romane neigen Verlage zu Vergleichen, die allerdings in den meisten Fällen harmlos sind, weil sie sich an den Ruhm des schon etablierten Autors anlehnen – so lakonisch wie Bestseller-Autor xy. Ein Vergleich des Random House-Audio-Verlags Tag und Nacht, über den sich der Rowohlt-Autor Max Goldt (re.) aufregt, landete jetzt allerdings vor Gericht.

Wie der SPIEGEL berichtet, warb die Buchtochter des Kölner Hörbuchverlags für den Erstlingsroman „Hochgefickt“ (Verlagsreklame: „Eine fi(c)ktive Insidergeschichte“) der Autorin Nathalie Bergdoll (li.) mit dem Claim „Max Goldt mit Titten“. Worauf Goldt seinen Rowohlt-Verleger Alexander Fest einen Brief an Random House schicken ließ: Der Werbespruch sei „sittenwidrig, platt und verletzend“.

Der Spruch suggeriere eine Verbindung zwischen Bergdolls schlüpfrigem Werk und Goldts Büchern – es bestehe die Gefahr, dass beim unbefangenen Leser der Eindruck erweckt werde, Goldt verdanke seinen heutigen Ruf irgendwelchen sexuellen Praktiken oder Gebräuchen. Forderung: 20.000 Euro Schmerzensgeld. Position von Random House: Goldt habe in seinen Kolumnen für das Satiremagazin „Titanic“ zum Teil „überaus drastische, auch sexuell konnotierte Formulierungen“ verwendet.

Da Bergdolls Verlag nicht zwahlen wollte, zogen Goldt & Co. vors Berliner Landgericht. Der Richter wies die Schmerzensgeldklage ab. Die Werbung wie auch die Formulierung seien nicht zu beanstanden. Das Wort „Titten“ sage ersichtlich mehr über Bergdoll als über Goldt aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fotos: Rowohlt, Random House

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