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Bessere Überlebenschancen für Betriebe

Die Bundesregierung will angeschlagenen Unternehmen die Sanierung erleichtern. Am Mittwoch hat das Justizministerium ein entsprechendes Gesetz beschlossen. „Sanierungen werden künftig einfacher, effektiver und schneller erfolgen“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Meldung der Regierung.
 
Vor allem soll die Fortführung der krisengebeutelter Unternehmen erleichtert werden. Durch die Reform des Insolvenzrechtes soll ein betroffener Unternehmer auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis behalten. Die Regierung erhofft sich dadurch, dass die Erfahrungen und Kenntnisse der bisherigen Geschäftsleitung besser genutzt werden können. Ferner sollen die Gläubiger den Ablauf des Insolvenzverfahrens stärker als bislang mitbestimmen. Insbesondere sollen sie in die Auswahl des Insolvenzverwalters einbezogen werden.
 
Außerdem sollen überschuldete Firmen besser geschützt werden, um sie frühzeitig sanieren zu können. Bei Gefahr von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung soll ein dreimonatiges „Schutzschirmverfahren“ unter Regie eines vorläufigen Verwalters das Unternehmen stabilisieren, bevor es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt. Das Gesetz muss noch vom Parlament verabschiedet werden.

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