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Streit stillschweigend beigelegt

Random House-Justiziar Rainer Dresen (Foto) wurde im Titelstreit um „Elfenmond“ freigesprochen.  Wie jetzt bekannt wurde, ging kurz vor Weihnachten ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht ein, durch das die Revision ohne weitere Begründung und ohne öffentliche Verhandlung zurückgenommen wurde.

In dem seit zwei Jahren dauernden Verfahren wurde dem cbjVerlag (Random-House) vorgeworfen, den Titel „Im Schatten des Elfenmondes“ (O. R. Melling) von „Elfenmond“ des PoD-Verlegers und Autors Guido Krain abgekupfert zu haben. Damit habe er sich einer Kennzeichenverletzung nach § 143 Markengesetz schuldig gemacht, so der Staatsanwalt. Am 1. April 2010 wurde Dresen vom Amtsgericht München von diesem Vorwurf freigesprochen. Dieser Freispruch wurde jedoch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft München gegen den Freispruch Rechtsmittel einlegte.

Dresen hatte im Herbst 2009 abgelehnt, das Strafverfahren gegen eine geringe Geldbuße einzustellen, er wollte einen Freispruch erreichen. Er habe nachweisbar versucht, die Gefahr einer Verwechslung mit Krains Titel auszuschließen und seinen Vorschlag seinerzeit sogar mit einem Markenrechtsexperten abgestimmt.

Jedes andere Ergebnis als ein Freispruch berge auch ein Risiko für die künftige Arbeit von Verlagsjuristen, argumentierte Dresen. Denn durch eine Verurteilung wäre ein für die Verlage gefährlicher Präzedenzfall geschaffen worden: Bei Konflikten über die Gefahr einer Verwechslung mit ähnlich klingenden Buchtiteln, die insbesondere größere Verlage immer wieder austragen müssen, würde die Möglichkeit einer Strafanzeige ein erhebliches Erpressungspotenzial begründen.

Die Revisionsrücknahme kam nach Aussage von Dresen überraschend: Offenbar wurde der Generalstaatsanwaltschaft „ganz plötzlich von höherer Einsicht oder aufziehendem Weihnachtsfrieden übermannt, oder aber der Senatsvorsitzende des Oberlandesgerichts gab dem Kollegen von der Generalstaatsanwaltschaft in deutlichen Worten zu verstehen, wie wenig er von den Erfolgsaussichten der Anklage gegen Dresen hielt.“

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