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Skandalöse Preisbindung

Das Landgericht München hat dem Antrag des ZVAB auf eine Einstweilige Verfügung gegen Amazon stattgegeben (Az 37 0 7636/10). Demnach darf der Onlinehändler von den Verkäufern auf dem Marketplace nicht mehr verlangen, ihre Produkte in anderen Shops nicht günstiger zu offerieren. Auch das Bundeskartellamt prüft die Auflage der Münchner (hier mehr).

In der „Preisparitäts“-Klausel erkennt das Gericht eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel, die gemäß § 1GWB unzulässig ist. In einer Pressemitteilung des ZVAB heißt es, das ZVAB erwarte in den kommenden Monaten eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zum Sachverhalt. Außerdem sei davon auszugehen, dass sich nach diesem Schritt auch Vertreter anderer betroffener Produktbereiche (Elektronik, DVD, Musik, Games etc.) gerichtlich mit der Preisparität auseinandersetzen würden.

Laut ZVAB sorgt die Einführung der Preisparität besonders bei den Händlern für Verärgerung, weil sie ihre Artikel nicht einmal auf der eigenen Homepage günstiger anbieten durften – obwohl beim Verkauf im eigenen Online-Shop im Gegensatz zum Verkauf über den Marketplace keine Vermittlungsgebühren entstehen.

Daneben werde aber auch das ZVAB tangiert: Viele der Antiquare, die ihre Bücher auf zvab.com verkauften, seien auch Marketplace-Anbieter und müssten nun ihre Preise anpassen und dafür sorgen, dass der Gesamtpreis eines Buches inklusive Versandkosten nicht unter dem Preis im Marketplace liegt.

„Die Preisparität stellt im Grunde eine Buchpreisbindung für den Gebrauchtbuchmarkt dar, jedoch nicht zugunsten der Kunden und der Vielfalt, sondern zu Bedingungen, die von einem marktbeherrschenden Konzern diktiert werden“, schimpft Thorsten Wufka, Leiter des Mitgliederservices des ZVAB. „Als Plattform für antiquarische, vergriffene und gebrauchte Bücher halten wir solche restriktiven Vorschriften für wettbewerbswidrig und lehnen diese ab. Es ist skandalös, dass ein Unternehmen regulierend in das freie Spiel von Angebot und Nachfrage eingreifen möchte und dies als Dienst am Kunden verkauft, während es gleichzeitig selbst durch hohe Provisionen die Preise nach oben treibt.“

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