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Strohhalm wird dünner

Im schweizerischen Buchhandel schwinden die Hoffnungen auf die Gesetzesinitiative für ein eidgenössisches Preisbindungsgesetz. Grund: Nach der zweiten Parlamentskammer Ständerat hat sich jetzt auch die zuständige Wirtschaftskommission des Nationalrats dafür ausgesprochen, den gesamten Internet- und Versandhandel von der Preisbindung auszunehmen.

„Mit so einer Regelung könnten wir nicht leben, weil sie dem stationären Handel massiv schaden würde“, betont Dani Landolf, Geschäftsführer des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes (SBVV) gegenüber buchreport. Nach dem Votum der Kommission bleibt aber nur noch eine Chance, dass die ungeliebte Internet-Ausnahme aus dem Gesetzesentwurf wieder verschwindet: Bei der Abstimmung im Plenum des Nationalrats Anfang Juni.

Der will deshalb Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Überzeugungsarbeit bei den Parlamentariern scheitert: Auf einer Generalversammlung am 26. April will er sich von den Mitgliedern das Mandat geben lassen, auf eine Ablehnung des Gesetzes bei der Schlussabstimmung hinzuwirken, wenn die Internet-Ausnahme im Gesetzesentwurf stehen bleibt.

Update: Inzwischen liegt auch eine schriftliche Reaktion des SBVV vor. Darin heißt es:

„Mit dem gestrigen 13:12-Entscheid der WAK-Nationalrat, den gesamten Online-Bereich sowie den Versandhandel vom Gesetz auszunehmen und damit auf die Version Ständerat einzuschwenken, wird der Zweck des Gesetzes in sein Gegenteil verkehrt. Es ist, wie wenn jemand einen Damm baut (gegen die völlige Verkommerzialisierung des Kulturgutes Buch mit allen negativen Folgen für Vielfalt in Angebot, Produktion und Handel) und gleichzeitig einen grossen Stollen gräbt.

Die Ausnahme für den Online-Handel, den einzigen Wachstumsmarkt, diskriminiert und schwächt den stationären Schweizer Buchhandel in einer Art und Weise, die für die Mehrheit der Branche existenzbedrohend wäre. (…)

Wer aus kulturpolitischen Überlegungen Ja sagt zu einer Preisbindung, kann nicht gleichzeitig Ausnahmeregelungen beschließen, die das Ziel des Gesetzes und seines Initianten Maitre untergraben. Wer es trotzdem tut, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, damit über die Hintertür das Gesetz zu Fall bringen zu wollen oder Interessen von Einzelfirmen, konkret der Internet-Discounter wie Amazon oder Ex Libris, höher zu gewichten als diejenigen der Schweizer Buchkultur. “

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