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Daniel Lenz: Schwache Flanken

Nach der Schlacht ist vor der Schlacht, könnte das Fazit des Streits ums Pricing von E-Books zwischen Amazon und Macmillan lauten. Denn in den kommenden Monaten wird sich zumindest hierzulande der Fokus zunehmend von der Preisbildung zur Preisbindung verlagern. Während die großen Verlage – dank der Unterstützung des im E-Commerce inzwischen ebenfalls mächtigen iPod-, iPhone- und jetzt auch iPad-Herstellers Apple – an der einen Front zumindest einen Etappenerfolg erzielen konnten, droht an der anderen ein ungleich schärferer Konflikt für die Anhänger fixer Preise.

Aktuell agiert Amazon auf der deutschen Kindle-Bühne noch ausweichend und selbst für Insider verwirrend. Ein Verleger berichtet, dass er seit Mitte vergangenen Jahres schon fünf Vertragsentwürfe vorgelegt bekommen hat; darin fehle jedoch eine Zusicherung, sich an die hierzulande – nach Auslegung der Preisbindungstreuhänder – geltenden fixen Preise auch für elektronische Bücher zu halten. „Die erste Attacke wird den gesamten Markt durcheinanderwirbeln“, ahnt der Verleger. Auf Nachfrage von Verlagsseite weiche Amazon mit einem „We are in discussions“ aus.

Ein Angriff von Amazon auf das Grundgesetz der deutschen Buchbranche könnte allein schon deshalb Erfolg haben, weil sich die Verlage nicht einig sind, ob die E-Preise auf dem Wachstumsmarkt zu binden sind oder nicht. Ein Vorstoß von Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang, den Onliner proaktiv per Feststellungsklage in einen Musterprozess zu zwingen, scheiterte 2009 im Verlegerausschuss am Widerstand von Verlagen, die an die guten Absichten des Onliners glauben.

Auch juristisch ist die Ausgangslage diffizil. Sobald E-Books mit zusätzlichem Material angereichert werden, sind die Preise frei, da  Printtitel nicht mehr nur reproduziert oder substituiert werden.

In die Lücke, die Amazon lässt, könnte neben Apple auch Google stoßen. In Kürze will der Amazon-Rivale auch den deutschen Verlagen ergänzende Verträge vorlegen, mit denen Titel aus dem „Google-Books“- ins „Editions“-Programm (zum Verkauf elektronischer Bücher) überführt werden. Zwar respektiert Google fixe Preise. Für viele Verleger anstößig ist jedoch die Tatsache, dass der Onliner die Buchdaten nach Erlöschen des Urheberschutzes nicht löschen wird – angeblich aus technischen Gründen.

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