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Mit dem Übersetzerurteil leben

Der Bundesgerichtshof (BGH) spricht im Oktober sein lang erwartetes Urteil in Sachen Übersetzerhonorare:

  • Die Übersetzer, denen für sämtliche Nutzungsrechte an der Übersetzung nur ein übliches und angemessenes Seitenhonorar garantiert wurde, sind zusätzlich ab einer bestimmten Auflagenhöhe am Erlös prozentual zu beteiligen. Diese zusätzliche Erfolgsbeteiligung setzt bei 5000 verkauften Büchern ein und soll bei Hardcover-Ausgaben 0,8%, im Taschenbuch 0,4% des Nettoladenverkaufspreises betragen.
  • Darüber hinaus können die Übersetzer grundsätzlich die Hälfte des Nettoerlöses beanspruchen, den der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung der übersetzten Werke einräumt.

Um 20 bis 25% werden die Übersetzungskosten aufgrund des Übersetzerurteils des Bundesgerichtshofs (BGH) steigen, so hat Random House-Chef Joerg Pfuhl für sein Haus ausgerechnet. Auch prognostiziert er, dass die Zahl der Übersetzungen abnehmen könnte, insbesondere im Taschenbuch.

Während Hinrich Schmidt-Henkel, Vorsitzender des der Gewerkschaft Verdi angeschlossenen Übersetzerverbands VdÜ, erwartet, dass sich Verlage und Übersetzer nach dem Richterspruch aus Karlsruhe erneut zusammensetzen werden, dämpft Pfuhl, der sieben Jahre lang Verhandlungsführer der Verlage im Honorarstreit gewesen ist, derartige Hoffnungen: Das Urteil des BGH sei konkret und flexibel genug, dass jeder Verlag mit seinen spezifischen Interessen daraus seine Vertragsmodelle entwickeln könne.

aus: buchreport.express 52/2009

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