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Marathonlektüre zum Dauerstreit

Über einen Monat hat es gedauert, jetzt aber liegen die schriftlichen Begründungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Übersetzerurteilen vor. Rund 140 Seiten, die Verleger und Übersetzer in den kommenden Tagen genau studieren werden. Hier die verschiedenen Fälle nach Aktenzeichen:

I ZR 230/06

I ZR 38/07

I ZR 39/07

I ZR 40/07

I ZR 41/07

Der Bundesgerichtshof hatte am 7. Oktober entschieden, dass Übersetzer literarischer Werke grundsätzlich einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung in Form einer prozentualen Beteiligung am Erlös der verkauften Bücher haben.

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