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Bewegung an den Fronten

Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang kommt in seinem Bemühen, die Phalanx gegen das Google-Settlement möglichst breit und tief gestaffelt zu formieren, Schritt für Schritt voran. Außerdem marschieren mit dem „Syndikat“ an der Flanke des Verbands nun auch Autoren gegen die Digitalisierungspraktiken des Internet-Riesen auf. „Die Dinge geraten an vielen Stellen in Bewegung“, so Sprang auf Anfrage von buchreport.

Kampf gegen den Riesen mit Rückenwind aus Berlin

Während der Buchtage in Berlin hatte sich die Branche auf eine härtere Gangart gegenüber Google eingeschworen (buchreport berichtete). Ein Blick auf den momentanen Sachstand:

  • An dem in Berlin von den Mitgliedern erteilten Auftrag, mit Einwendungen („Objections“) gegen das Google-Settlement vorzugehen, wird im Hauptamt des Börsenvereins mit Hochdruck gearbeitet. Bis zum 4. September müssen die Einwände vorliegen. Sprang ist „mit Erfolg dabei, die Verlegerverbände auf europäischer Ebene einzusammeln“.
  • Die Bundesregierung zieht mit dem Börsenverein an einem Strang und hat soeben eine Anwaltskanzlei in den USA beauftragt, eine juristische Intervention in die Wege zu leiten. Diese wird nach amerikanischem Prozessrecht als „amicus curiae“ („Freund des Gerichts“) erfolgen. Die Botschaft aus Berlin an das Gericht in New York: Gegen das Google-Settlement bestehen nach deutschem und europäischem Recht erhebliche Bedenken.
  • Zugleich kommt die Regelung auch in den USA erneut auf den Prüfstand. Das US Justice Department nimmt den Vorgang aus kartellrechtlichen Bedenken unter die Lupe. Bis zum 18. September müssen Stellungnahmen und Berichte zum „Settlement“ dem Justizministerium der US-Regierung vorliegen.
  • Im Bezirksgericht in New York ist am 1. Juli ein Brief des „Syndikats“ eingegangen, in dem sich die Autorenvereinigung mit sorgenvollen, aber auch scharfen Sätzen gegen das Vorgehen von Google wendet. Angeprangert wird die Verletzung des deutschen und europäischen Urheberrechts. Die Vorgehensweise von Google sei nichts anderes als Beihilfe zum Diebstahl geistigen Eigentums. Außerdem werden auch medienkartellrechtliche Bedenken vorgetragen. Abzuwarten bleibt, ab sich das „Syndikat“ in die Reihe der Verbände eingliedern wird, die mit den „Objections“ Front gegen Google machen werden.

aus: buchreport.express 28/2009

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