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Internetgesetz überraschend gescheitert

Eigentlich sollte die französische Nationalversammlung heute eines der schärfsten Gesetze gegen Internetpiraterie auf den Weg bringen. Aber der Plan der Regierung, eine Internetbehörde einzurichten und Urheberrechtsverletzern im Wiederholungsfall künftig die Internetverbindung zu kappen, ist im Parlament überraschend gescheitert.

Wie „Spiegel Online“ berichtet, stimmten im fast leeren Plenarsaal 21 Abgeordnete gegen das Gesetz, nur 15 dafür. „Dabei hatte es am Morgen nach einem klaren Sieg der Befürworter des Gesetzes ausgesehen. Wegen der breiten Mehrheit der Regierungspartei UMP in Nationalversammlung und Senat galt die Verabschiedung des Gesetzes als sicher“, schreibt „Spiegel Online“.

Die Kernpunkte des jetzt vorerst gescheiterten Entwurfs waren:

  • Die Internetbehörde wird aktiv, wenn sie Hinweise auf illegales Herunterladen von Medienunternehmen oder Urhebern erhält.
  • Die Behörde verwarnt einen Raubkopierer beim ersten Enttarnen per E-Mail.
  • Beim zweiten Verstoß mahnt die Behörde den Nutzer per Einschreiben ab.
  • Verstößt der Nutzer danach wieder gegen das Urheberrecht, sperrt ihm die Behörde bis zu drei Monate den Internetzugang.
  • Kommt es zu weiteren Verstößen, kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden.
  • Für das Sperren des Zugangs sind die Internet-Service-Provider verantwortlich. Unterlassen sie es, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Da der Raubkopierer in einer Datenbank erfasst wird, tragen alle anderen Anbieter dafür Verantwortung, dass er nirgendwo anders einen Anschluss erhält.

Nach der Niederlage muss das Gesetz jetzt wohl überarbeitet und den Parlamentskammern Senat und Nationalversammlung erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.

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