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Gratulation für Zeitungszeugen

Die Presse berichtet vom Teilerfolg für das Projekt „Zeitungszeugen“ im Urheberrechtsprozess gegen den Freistaat Bayern. Die „Süddeutsche“ widmet sich in einem Kommentar der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils: „Der Freistaat argumentierte, er wolle mit dem Verbot dem Missbrauch durch NS-Nostalgiker und Neonazis vorbeugen. Das war ehrenwert, aber es war auch unsinnig. Hitlers ,Mein Kampf’, für den die bayerische Staatsregierung ebenfalls die Nutzungsrechte beansprucht, kann sich jeder Interessierte ohne großen Aufwand im Internet herunterladen. Das Gleiche gilt für Nazi-Filme, -Musik, -Poster und sonstige Devotionalien. Kein deutsches Gesetz – nicht einmal eines aus Bayern – kann heute noch verhindern, dass dieses Zeug in Umlauf gerät.“

Weiter schreibt das Blatt: „Wer nicht will, dass Jugendliche auf rechtsextreme Ideen reinfallen, darf die Konfrontation nicht scheuen. Ein Verbot schenkt braunen Brüllblättern wie dem ,Völkischen Beobachter’ nur eine Aura des Mystischen, die sie nicht verdienen. Joseph Goebbels schrieb nach dem Reichstagsbrand: ,Nun soll (. . .) über die rote Weltpest Gottes Strafgericht, verkündet durch die Stimme des Volkes, hereinbrechen.’ Merke: Nichts schreckt besser von Nazis ab als – Nazis.“
„Süddeutsche Zeitung“ (Seiten 4, 5), fr-online.de, tagesspiegel.de, faz.net, welt.de

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