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Hörbuchverlage gegen kostenlose Hörbuch-Downloads bei Öffentlich-Rechtlichen

Die im Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. organisierten Hörbuchverlage fordern die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender auf, das Internet-Angebot von an Verlage lizensierten Hörbuchproduktionen auf ein „Streaming“, also das Hören von Hörbüchern im Netz, von sieben Tagen zu befristen. Völlig inakzeptabel sei es für die Hörbuchverlage, dass die Sender Eigenproduktionen von Hörbüchern, die sie an Verlage lizenzieren, gleichzeitig zum kostenlosen Download ins Internet stellen. Hintergrund der Forderung ist die anstehende Beschlussfassung über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags Ende Oktober dieses Jahres. In ihm wird das künftige Engagement der ARD im Internet geregelt.
 
Die Buch- und Hörbuchverlage weisen zudem darauf hin, dass im Rundfunk gesendete Verlagsproduktionen nur mit Zustimmung der Rechteinhaber und nur gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung in den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen online gestellt werden dürfen. Dies sei im Rundfunkstaatsvertrag eindeutig klarzustellen.    
 
In den geplanten Gratis-Offerten der Sender sehen die Hörbuchverlage eine massive Gefahr für die Existenzsicherung von Kreativen wie z.B. Autoren, Übersetzern, Bearbeitern, Regisseuren und Schauspielern sowie für die kulturelle Vielfalt akustischer Inhalte.
 
Die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten stünden in direkter Konkurrenz zu einem breiten und mit hohen Investitionen verbundenem privatwirtschaftlichen Angebot. Selbst knapp kalkulierte niedrigpreisige Hörbücher könnten im Markt gegen die kostenlosen Online-Alternativen nicht bestehen. Für die Verlage wäre eine Veröffentlichung nicht mehr tragbar. Damit entfiele eine komplette Verwertungsstufe, an deren Erlösen die Kreativen bisher beteiligt waren.  
 
Zudem verstärke das kostenlose Download-Angebot den Verfall des Bewusstseins für den Wert kreativer Leistungen. Die Hörer seien mittelfristig nicht mehr bereit, Hörbücher im Handel oder über legale, kostenpflichtige Hörbuchportale zu beziehen. Damit konterkariere der öffentlich-rechtliche Rundfunk die zahlreichen Initiativen von Rechteinhabern im Kampf gegen die Internet-Piraterie.

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