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Anmerkungen des Klägers

Das Urteil der des Bundesgerichtshofs, dass die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen aus Urheberrechten an die Verlage auszuzahlen, hat die Verlage in Aufruhr gesetzt. Unter der Überschrift „Anmerkungen zu einem richtigen Urteil“ äußert sich der Kläger Martin Vogel jetzt auf perlentaucher.de.

Weil auf die empörten Reaktionen der Verleger in der Presse kaum Gegenpositionen zu lesen waren, „scheint mir als dem Käger in dieser Sache eine Antwort erforderlich“, leitet der Autor seinen Beitrag ein und schreibt weiter: „Zwar sollte meinerseits Zurückhaltung geboten sein, doch habe ich nicht im Eigeninteresse geklagt.“

Hier geht’s zum Beitrag auf perlentaucher.de.

Kommentare

2 Kommentare zu "Anmerkungen des Klägers"

  1. Der Link stimmt nicht!

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