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Verlage müssen zahlen

Es gibt (wie erwartet) keine Ausnahmen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die schriftliche Begründung für das Urteil im Revisionsverfahren zwischen dem Autor Martin Vogel und der VG Wort vorgelegt. Damit ist klar, dass es keine Spielräume gibt: Die Verlage müssen die überwiesenen Anteile an den Ausschüttungen von 2012 bis 2015 zurückzahlen. „Das ist fast der Fall einer klassischen Tragödie. Man kann zwischen den Zeilen lesen, dass der BGH selbst mehr oder weniger sagt, wir können nicht anders. Wohl wissend, was für verheerende Folgen es hat“, kommentiert Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, die Ausführungen zum Urteil. 

„Wir müssen jetzt alles tun, um die Konsequenzen des Urteils so weit wie möglich abzufedern und erreichen, dass es in Zukunft wieder eine Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen geben wird. Der Schlüssel der Problematik liegt bei der Politik“, blickt Skipis nach vorn. Der aktuelle Sachstand:

  • Um die Folgen des Urteils abzumildern, wird mit dem Kulturstaatsministerium über die Einrichtung eines Darlehensfonds gesprochen. Gleichzeitig wird geprüft, welche Möglichkeiten bei der VG Wort bestehen, die Rückzahlungsmodalitäten verträglich zu gestalten.
  • Unter Einbeziehung von EU-Kommissar Günther Oettinger soll schnellstmöglich eine Klarstellung in der entsprechenden EU-Urheberrechtslinie erreicht werden, die Verlage als anspruchsberechtigt benennt. Daraufhin könnte der nationale Gesetzgeber eine entsprechende Regelung aufnehmen. Grundsätzlich beigesprungen waren den Verlagen bereits Kulturstaatsministerin Monika Grütters und Justizminister Heiko Maas. 
Die Perspektiven: Die politische Unterstützung ist vorhanden. Das Dilemma: Gesetze ändern sich nicht von heute auf morgen. Zeitnah wird sich die für viele Verlage neu entstandene prekäre Lage nicht ändern.

Auch Martin Schulz springt den Verlegern bei

Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, rief unterdessen bei einem Treffen in Brüssel den  Vorstand der Vereinigung Evangelischer Buchhändler und Verleger (VEB) zu noch mehr Engagement im derzeitigen Urheberrechtsstreit auf. Die Bedeutung der Verlage für die Buchproduktion müsse stärker herausgestellt werden, forderte Schulz. Der Politiker, selbst gelernter Buchhändler, warb dafür, auf die Abgeordneten des deutschen Parlaments zuzugehen und sie in die Diskussion um Urheberrecht und die VG Wort mit hinein zu nehmen. 

Grundsätzlich sieht Schulz „eine große Gefahr in der Digitalisierung und dem Vordringen der Internetgesellschaften in den Kreativbereich in einer Totalität, die noch nicht gesehen wurde“, auch wenn er „für die Jungs der Internetgesellschaften zu den Dinosauriern gehöre, die weg müssten“.

Schulz unterstrich sein Engagement für die Buchpreisbindung. Unter EU-Ratspräsident Jean Claude Juncker und ihm werde es keine Aufhebung der Buchpreisbindung geben, sicherte er dem VEB-Vorsitzenden Detlef Holtgrefe zu, der vor allem seine Sorge über die rechtsunsichere Situation im Urheberrecht äußerte und hier ebenfalls auf die Position des Börsenvereins verwies: Verleger seien auch Rechteinhaber, die auf Grundlage von vertraglich eingeräumten Rechten tätig werden und darum auch geschützt werden müssten.

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