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Erfolg im Kampf gehen E-Book-Piraterie

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels freut sich über einen weiteren Erfolg im Kampf gegen E-Book-Piraterie: Das Landgericht München hat in drei Verfahren gegen den Online-Speicherdienst Uploaded.net entschieden, dass der Dienst für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer umfangreich mit haftet, weil er trotz Kenntnis über die illegalen Downloads weitere Rechtsverletzungen nicht verhindert habe. Da sein Geschäftsmodell die Verbreitung illegaler Downloads besonders fördere, treffen den Sharehoster weitreichende Überwachungspflichten.

Zwei deutsche Verlagsgruppen und ein internationaler Fachverlag hatten gegen Uploaded.net geklagt, der Börsenverein und die Association of American Publishers (AAP) haben die Verfahren als Musterverfahren unterstützt.

Laut Börsenverein habe ein deutsches Gericht eine so weitgehende Haftung bei Internetpiraterie bisher nicht erkannt: „Die Urteile sind ein großer Erfolg und entscheidender Schritt im Kampf gegen Internetpiraterie. Die Münchner Urteile zeigen deutlich wie nie, dass Sharehoster für Rechtsverletzungen über ihre Plattformen mit verantwortlich sind“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Viele Speicherdienste profitierten erheblich von illegalen Downloads, während der gesamten Medienbranche ein massiver Schaden zugefügt werde. Die neue Rechtsprechung entziehe diesem Geschäftsmodell nun immer mehr die Grundlage. „Sie stärkt damit den deutschen Buchmarkt, der in seiner Qualität und Vielfalt weltweit vorbildlich ist“, so Skipis.

Im vorliegenden Fall hatten die Verlage die Betreiberfirma von Uploaded.net und deren Partnerplattformen auf illegale Downloads von E-Books hingewiesen. Daraufhin hatte der Dienst die betroffenen Dateien zwar gelöscht, nach kurzer Zeit waren sie aber wieder aufgetaucht. Nach Ansicht der Richter habe der Sharehoster keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um die erneuten Rechtsverletzungen zu verhindern.

Die Richter haben entschieden, dass Uploaded.net die betreffenden E-Books nicht mehr zugänglich machen darf und den Verlagen umfassend Auskunft über die Verbreitung der Dateien ab dem Zeitpunkt der Mitteilung erteilen muss. Auf dieser Basis hat der Sharehoster Schadensersatz gegenüber den Verlagen zu leisten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Auch Rechteinhaber aus der Musik- und Filmindustrie haben gegen „Uploaded.net“ geklagt. Die Verfahren laufen noch.

Im Kampf gegen Piraterie freute sich der Börsenverein zuletzt 2013 über ein „wegweisendes Urteil“: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtshofes bestätigt, wonach der Filehoster Rapidshare „wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen“ muss.

Kommentare

4 Kommentare zu "Erfolg im Kampf gehen E-Book-Piraterie"

  1. Ein Aktenzeichen wäre auch noch gut.

  2. Uploaded war in den letzten Jahren sicherlich der schlimmste Filehoster, und insofern trifft es den richtigen – gratuliere! Erfahrungsgemäß dauert es allerdings nur wenige Wochen oder gar Tage, bis Konkurrenten (von denen es hunderte gibt) übernehmen und das Hase-Igel-Spiel von neuem losgeht.

    Interessant wäre zu erfahren, welche Art von Verlagen da geklagt haben. Naturwissenschaftliche Verlage haben von dem Urteil nichts, weil deren Geschicke inzwischen in Russland entschieden werden (dazu habe ich übrigens morgen auch einen Artikel in der FAZ), wo Filehoster im alten Sinne in diesem Spiel keine Rolle mehr spielen. Wehe, wenn die sich in Moskau noch mehr für Belletristik interessieren, als sie es im Moment tun!

    • Nur das es Herrn Deniz Cetindag wohl wenig interessieren dürfte, was
      deutsche Gerichte von ihm wollen. 1. ist Uploaded damit noch lange nicht
      vom Netz, 2. gehören ihm sowieso eine vielzahl aktueller Hoster und
      Verschlüsseler.

      Offensichtlich haben Sie von dem Thema mal garkeine Ahnung. Umso peinlicher, dass Sie dazu einen Bericht in der FAZ haben.

      Die
      Medien sind immer 2 bis 3 Jahre hinter der aktuellen Entwicklung der
      deutschen Kopiererszene was den Wissensstand angeht und das ist auch gut
      so.

      • Was das Urteil (vielleicht) für Uploaded bedeutet, lässt sich erst näher beurteilen, wenn das Urteil mal vorliegt. Bislang finde ich nur die Presseerklärung.

        Was „die“ Medien „immer“ tun, kann ich nicht sagen. Auf das Treiben von Uploaded wird aber schon seit etlichen Jahren hingewiesen, ziemlich genau seit dem Ende von Rapidshare, mit dem der Aufstieg von Uploaded begann.

        Den FAZ-Artikel haben Sie offensichtlich nicht gelesen. Da ging es nicht um Filehoster, sondern um – für die Buchbranche – viel Schlimmeres. Auch die „Entwicklung der deutschen Kopiererszene“ ist dagegen bedeutungslos.

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