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Amazon muss nicht den Wettbewerbern helfen

Der Versuch dreier US-Buchhändler, das Monopol von Amazon auf dem E-Book-Markt zu brechen, ist gescheitert. Ein New Yorker Richter schmetterte das Ansinnen als „fadenscheinig“ ab.

Drei Buchhändler aus New York und South Carolina hatten im Frühjahr 2012 in einer Sammelklage- (class action)-Schrift gegen Amazon und die sechs größten Publikumsverlagsgruppen juristisch mobil gemacht. Vorwurf: Der Onlinehändler habe konspirative Absprachen mit Random House, Penguin, Hachette, HarperCollins, Simon & Schuster und Macmillan getroffen, um Amazons harten Kopierschutz zu stärken und zu verhindern, dass Amazon-Konkurrenten ebenfalls über die Kindle-Plattform E-Books verkaufen können. Dies sorge für ein Monopol, die Kunden könnten die Inhalte nicht kopieren oder auf anderen Geräten (gemeint sind z.B. E-Reader außerhalb des Kindle-Kosmos von Amazon) lesen. Amazon, so die Kläger, „hat illegalerweise den Markt für E-Books in den USA monopolisiert oder versucht, diesen zu monopolisieren.“
Ziel der Sortimenter: Amazon sollte künftig kein proprietäres DRM (im Fall von Amazon heißt das Format .AZW) mehr verwenden dürfen; die Verlagsgruppen sollen Buchhändlern ermöglichen, E-Books ohne harten Kopierschutz zu verkaufen. Die Sortimenter pochten außerdem darauf, künftig selbst Verträge mit den „Big Six“ abzuschließen
Der Richter am New Yorker Bezirksgericht Jed Rakoff wies das Ansinnen der Buchhändler mit der Begründung zurück, dass es keinerlei Hinweise auf konspirative Absprachen gebe. Kein Unternehmen habe die Verpflichtung, den Wettbewerbern zu helfen. Dass die klagenden Buchhändler auf dem E-Book-Markt chancenlos seien („frozen out“), sei nicht auf ein unrechtmäßiges Verhalten von Amazon zurückzuführen. „Vielmehr favorisieren die Verbraucher die Produkte, die die Wettbewerber der Kläger anbieten.“ Hier Rakoffs komplette Begründung.
Kartellverfahren gegen Amazon in Deutschland?
Auch wenn die juristische Offensive – ob argumentativer Schwächen – von Beginn an unter keinem guten Stern stand, dürfte die Entscheidung auch hierzulande für Enttäuschung sorgen. Im Juli hatte die „Zeit“ beiläufig erwähnt, dass der Börsenverein fordere, „ein Kartellverfahren gegen Amazon auf nationaler Ebene anzustrengen“, mit dem Ziel, das geschlossene E-Book-System zu öffnen. Der Verband stellte dies seinerzeit auf buchreport-Anfrage als Missverständnis dar, erklärte aber, dass Amazon tatsächlich auf dem Weg zum Monopolisten auf dem Buchmarkt sei. Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis: „Auf dem E-Book-Sektor wohl jetzt schon, auch im Printbereich entfaltet sich bereits jetzt die Marktmacht von Amazon gegenüber den Verlagen verheerend. Dies alles beobachten wir sorgfältig und prüfen natürlich alle rechtlichen Ansatzpunkte.“

Aus juristischer Sicht erschien das Zurückzucken des Börsenvereins im Sommer verständlich. Kartellrechtsexperte Rolf Hempel von der Großkanzlei CMS Hasche Sigle bestätigte, dass die Marktbeherrschungsvermutung für einzelne Unternehmen bei 40% liege, doch man müsse auch entscheiden, ob der E-Book-Markt wirklich gesondert zu betrachten oder nur ein Teil des viel größeren Gesamtbuchmarkts sei. „Wenn Amazon nicht marktbeherrschend ist, fällt auch ein Kopplungsvorwurf hinsichtlich der Kindle-Lesegeräte und der E-Books in sich zusammen“, so der Anwalt. Der Fall sei schwierig, und das Bundeskartellamt investiere keine Ressourcen in einen Fall, in dem eine Niederlage zu befürchten wäre.

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