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Ein wegweisendes Urteil

Im Kampf gegen Piraterie ist der Börsenverein einen großen Schritt weitergekommen: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtshof bestätigt, wonach der Filehoster Rapidshare „wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen“ muss. 
Der Verband hatte das Verfahren von Campus und De Gruyter als Musterverfahren unterstützt. Ziel: Die Verpflichtungen von Speicherdiensten wie Repidshare gegenüber Rechteinhabern zu klären.
„Speicherdienste können sich nicht mehr hinter Ausreden verschanzen“
„Die Bestätigung des Urteils vor dem Bundesgerichtshof  ist wegweisend und ein entscheidender Schritt“, erklärt Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis. „Speicherdienste wie RapidShare tragen Verantwortung für die bereit gestellten Inhalte, sie können sich nicht mehr hinter vagen Ausreden verschanzen. Die Zeiten sind vorbei, in denen man mit illegal zur Verfügung gestellten Inhalten problemlos Geld verdient hat.“
Das Urteil bestätige, dass die von RapidShare bislang getroffenen Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte auf der eigenen Plattform nicht ausreichend waren. Es reiche nicht, Inhalte lediglich nach einem Hinweis der Rechteinhaber zu löschen. Vielmehr sei RapidShare verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die auch eine Wiederholung der Rechtsverletzung verhindern.
In einem parallelen Verfahren der GEMA wurde es Rapidshare auch untersagt, das GEMA-Repertoire zur Verfügung zu stellen, heißt es aus Frankfurt.

Kommentare

3 Kommentare zu "Ein wegweisendes Urteil"

  1. ‚Proaktiv gegen Piraterie vorgegangen‘ würde ich nicht sagen, aber RS hatte sich in der Tat in den letzten Jahren unserer Vision vom free4all entfremdet. Erst blieben die Lieferanten weg, dann die Endabnehmer. Im Ergebnis Efeu, feuchte Wände und Spukgeschichten.

    Und am Ende wurde RS verurteilt wegen Verletzung der Denkmalschutzauflagen. Armes RS …

    • Ja, die Lieferanten fielen weg, weil RS sein Bonussystem abgeschafft hat. Proaktiv. Und sie haben, zum Beispiel, sämtliche Links von av***ws abgestellt. Proaktiv. Das haben die User auch sofort gemerkt. Etc. Aber das waren die letzten zwei Jahre – eine Internet-Ewigkeit, Rapidshare ist schon lange Schnee von gestern. So auch dieses „wegweisende Urteil“.

  2. Merkwürdig, dass das ausgerechnet gegen Rapidshare ging. Wenn ein Filehoster in den letzten Jahren proaktiv gegen Piraterie vorgegangen ist, dann die (deutlich aktiver übrigens auch als die meisten Verlage selbst). Weswegen Rapidshare ja schon länger so gut wie keine Rolle bei Ebook-Piraterie spielt. Schon jetzt kommt mir das Urteil äußerst anachronistisch vor, aber da sieht man mal wieder den Unterschied im Tempo juristischer und technischer Mühlen.

    Bin auch sehr gespannt, ob dass Urteil die vielen hundert Brüder und Schwestern von Rapidshare interessieren wird, da draußen in Singapur und der Ukraine. Rapidshare verklagt man natürlich lieber: sind Schweizer, ist für Juristen lukrativ, und es gibt sogar eine Zustelladresse. Schön, dass der Wurm dem Angler geschmeckt hat!

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