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Verlage
Montag, 05. Dezember 2011 (12:12 Uhr)


Konstantin von Notz über die geplante Urheberrechtsreform der Grünen

„Alle sind mit dem Status quo unzufrieden“

Die Grünen wollen das Urheberrecht grundlegend reformieren. Trotz heftiger Kritik aus der Kreativindustrie im Vorfeld ihres Kieler Parteitages verabschiedeten die Delegierten einen entsprechenden Leitantrag, wenn auch in abgeschwächter Version (hier mehr). Eine Reform sei nötig, weil die Digitalisierung neue Fragen aufwerfe, erklärt Bundestagsabgeordneter und netzpolitischer Sprecher der Grünen Konstantin von Notz (Foto) im buchreport-Interview. 

Die Grünen wollen eine grundlegende Reform des Urheberrechts. Lassen sie sich von der Piratenpartei vor sich hertreiben?

Überhaupt nicht. Als Partei Bündnis 90/Die Grünen beschäftigen wir uns mit dem Thema des Urheberrechts in der Digitalisierung seit über zehn Jahren. Die Piraten tun nichts anderes als CDU, SPD und FDP: Sie schauen einfach zu, wie durch den technologischen Umbruch Fakten geschaffen werden. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Beschluss der Piratenpartei zum Urheberrecht, der eine belastbare Antwort auf irgendeine relevante Frage geben würde. Wir dagegen suchen nach Lösungen, weil alle Betroffenen mit dem Status quo unzufrieden sind. Es ist eine absurde Situation, dass wir dafür zur Zeit von allen Seiten Prügel beziehen und niemand die anderen Parteien kritisiert, die alles einfach laufen lassen.

Warum wollen Sie durch die Reform des Urheberrechts „Nutzern den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtern“? Ist er im Internetzeitalter nicht ohnehin so leicht wie nie zuvor?

Eine grundlegende Reform des Urheberrechts ist nötig, weil die Digitalisierung große Probleme bei seiner Durchsetzung aufgeworfen hat: Auf der einen Seite klagen die Kreativen, dass sie zu wenig Geld im Netz verdienen und auf der anderen Seite zeigen 800000 Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverstößen pro Jahr, dass es auch auf Nutzerseite ein relevantes Problem gibt. Wir Grünen wollen ein Urheberrecht, das sowohl dem Interesse der Urheber auf Vergütung als auch dem Interesse der Nutzer auf Zugang zu den Werken Rechnung trägt.

Die Kreativindustrie lehnt eine „Kulturflatrate“ überwiegend ab. Warum sind Sie trotzdem dafür?

In der Vergangenheit war eine Pauschalvergütung häufig eine gute Antwort auf urheberrechtliche Probleme mit der massenhaften Verbreitung von Werken, zum Beispiel durch das Radio oder durch Kopiergeräte. Wir glauben, dass eine Kulturflatrate zwar nicht alle Probleme lösen, aber ein wichtiger Baustein in einem zukünftigen Vergütungssystem sein kann. Angesichts der verbreiteten Unzufriedenheit mit dem Status quo fällt es mir schwer, den Widerstand gegen dieses Modell zu verstehen. Allein mit Repression ist dem Problem der Urheberrechtsverstöße im Netz nicht beizukommen. Pauschalvergütungen könnten deshalb ein interessanter Ansatz sein, um Einkünfte für Kulturschaffende zu generieren. Ein besserer Vorschlag, der keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwirft, ist bisher nicht gemacht worden.

Ihre Fraktionskollegin Agnes Krumwiede hat eine Verkürzung der urheberrechtlichen Schutzfristen als „Enteignung der Künstler und ihrer Erben“ bezeichnet. Warum sind sie trotzdem wünschenswert?

Es gibt neben dem Anspruch der Künstler und ihrer Erben auch einen Anspruch der Öffentlichkeit, Kunstwerke nutzen zu können. Auch Konzertpianisten spielen heute gerne Werke an denen das Urheberrecht erloschen ist. Und Urheberrechte werden eben leider oft von Verwertungsgesellschaften zur Monopolisierung von bestimmten Inhalten genutzt. In vielen Fällen sind die Kreativen oder ihre Erben ja faktisch durch Verträge mit Verwertern enteignet. Wir halten es deswegen für prüfenswert, das Urhebervertragsrecht zugunsten der Urheber zu verbessern, und die Übertragung von Verwertungsrechten auf 20 Jahre zu begrenzen. Und wenn Sie mir die spitze Bemerkung erlauben: In der Diskussion darüber wird man dann ja sehen, wen wirklich die Angst vor einer Enteignung der Urheber umtreibt.

Die Grünen fordern auch ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge, bei deren Entstehung öffentliche Mittel eingesetzt wurden. Verlage, die auf geisteswissenschaftliche Veröffentlichungen spezialisiert sind, beklagen, dass ihnen dadurch die Existenzgrundlage entzogen werde...

Das bezweifle ich. Das würde ja bedeuten, dass die Verlage eingestehen, durch den Einsatz öffentlicher Mittel indirekt subventioniert zu werden. Die Verlage leisten aber einen wichtigen Dienst, indem sie zum Beispiel Qualität und Verbreitung der wissenschaftlichen Beiträge sicherstellen. Ich bin sicher, dass diese Dienstleistungen auch in Zukunft gut vergütet werden, gerade wenn es darum geht, in der Informationsflut bestimmte Standards zu garantieren. In einer Wissensgesellschaft kann man aber den Menschen den freien Zugang zu Informationen, deren Entstehung zum Großteil mit öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, nicht vorenthalten. Wie sollte man das begründen?

Die Fragen stellte David Wengenroth.

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Christa Saalfeld aus Düsseldorf

Samstag, 10-12-11 18:20

Liebe Kulturschaffenden, lieber Herr Stahl u. A.,

es sollte für alle zur Klärung dieses Themas der Originaltext des Beschlusses der 33. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz der Bündnis 90 Die Grünen genutzt werden.

Auf der Basis dieses Textes kann ich nur alle Kulturschaffenden dazu aufrufen, sich mit aller Kraft gegen einige politischen Tendenzen, die sich sowohl bei Piratenpartei als auch Grünen in der Frage des Urheberechts zeigen, zur Wehr zu setzen.
In beiden Parteien wird sehr viel von der Stärkung der Position des Urhebers geredet und geschrieben, aber dann kommt man letzendlich zur Eigentumsfrage.

Denn entgegen der Vermutung von einigen Kommentatoren handelt es sich in dieser Debatte und bei meinen Bedenken nicht um das Recht der Vervielfältigung, Nutzungsrechte oder das Recht auf Privatkopien.
Ich darf zitieren:

„ … gegenwärtig sehr langen urheberrechtlichen Schutzfristen prüfen, um den Zugang und die Nutzung von Werken weiter zu erleichtern.“

„Dabei könnte bspw. die Schutzfrist auf die Dauer der Lebenszeit der UrheberInnen beschränkt werden.“

Das ist eindeutig der Plan, Kreativen den Artikel 14 des Grundgesetzes streitig zu machen.
Hier könnte ich lange ausholen und noch einmal auf die dadurch folgende Altersdiskreminierung und und und verweisen, aber gehen wir weiter.

Zu den oft angeführten Abmahungen.
Es gibt eindeutig nicht zu akzeptierende Auswüchse in diesem Bereich. Aber es scheint mir ebenso inakzeptabel, dass man mich und die Kreativen allgemein hier mit den Abmahnbüros gleichsetzt.
Allerdings ist dieses Umgangform für mich nicht neu.
Man fragt sich, warum die Kreativen, die sich (überhaupt) noch trauen, mit jemanden im Internet zu diskutieren, keinerlei Solidarität erfahren. Die Kreativen sind zum größten Teil jetzt die Opfer eines Kreises von Verwertungsindustrie, Medienkonzernen, IT-Konzernen und der empathielosen und kopierfreudigen Gruppe, die schlichtweg keinen Respekt beweist.

Dabei sieht die Realität der Privatkopie ganz anders aus, als es immer behauptet wird. Es gibt aus den 70iger Jahren des vergangenen (von jungen Politstars gerne beschimpften) Jahrhunderts ein Urteil, das noch Gültigkeit besitzt, das das Recht auf Privatkopien im Freundeskreis und Familie bestätigt.
Also wo ist das Problem?

Gerne wiederhole ich mich auch bei dem Thema "Copyright".
Es gibt im deutschen Rechtsraum gar kein Copyright.
Dies ist ein Begriff aus der angelsächsischen Rechtssprechung.
Wenn diese Rechtssprechung hier von Kunden, die bequemeren Zugang zu Kunstwerken haben wollen, gefordert wird, dann muss ich leider sagen, dass ich das so ablehne.
Mit der einfachen Übernahme dieser Rechtauffassung wird aus Kultur ein Warenwirtschaftssystem.

Es ist von großer Bedeutung, dass in unserem Kulturraum vom Urheber als Individuum aus gedacht wird. Das macht den Unterschied. Und auch auf der Basis lässt sich eine vernünftige Reform der Situation entfalten.
Aber bislang wird weiter um das digitale goldene Kalb getanzt. Und eben nicht die Konditionierung des menschlichen Geistes durch ein technisches und mathemathisches Weltbild überwunden, um dem Menschen eine positive Zukunft zu gestalten.

Und da sind wir, lieber Herr Stahl, doch vielleicht viel näher beieinander, als es bisher den Anschein hatte. Wenn Sie sagen
"Es steht jedem frei für die Erhaltung des status quo zu sein, der das System stabilisiert, dass den Verwertern den Reibach und den Schaffenden die Krümmel zubilligt."
Dann kann ich Ihren Respekt für die Schaffenden erkennen und teile auch Ihre Kritik an der Übermacht der Verwertungsgesellschaften.

Bitte halten wir fest, dass die Probleme, die Sie beschreiben, durch die Marktmacht von Konzernen und Machtcliquen sowie ungeahndeten Rechtsbrüchen (z. B. GEMA) entstehen.

Es gibt viel zu tuen. Aber eine Abkehr von humanistischen Idealen zugunsten der Profitinteressen von US-IT-Konzernen ist auf den ersten Blick für Kunden und User bequem und kostengünstig, doch dies kann so nur bestehen, weil die eigentlich Schaffenden ausgebeutet werden.

 

Rudi Stahl aus Ort

Donnerstag, 08-12-11 10:08

Sehr verehrte Frau Saalfeld
zunächst zu Ihren Fragen:
0) Ja
1) Ja
2) Nein
3) Nein, weil a) wollen Sie es scheinbar eh' nicht verstehen und b) ist der Begriff 'Wert' hier mehrdeutig, so dass formal die Oper durchaus einen höheren ideellen Wert haben kann und dennoch eine Eigentumswohnung einen höheren Geldbetrag im Verkauf erzielen kann. (Ja, und?)
4) Jetzt wird es kompliziert: ja, nur mit der Antwort können Sie leider nichts anfangen glaube ich (wg. Mathematik/Logik, aber ich nehme mal an das ist nicht so Ihr Gebiet ;-).
5) Nein
6) Nein und nein (waren 2 Fragen; haben Sie bestimmt gemerkt ;-)
7) Wie schon aus meinen Antworten auf 1) 2) und 5) zu entnehmen ist, will ich das gar nicht. Ihr Werk ist Ihres, soll Ihres bleiben (sogar auf ewig, wenn es nach mir ginge) und Sie dürfen damit machen was Sie wollen, wenn Sie sich damit innerhalb der geltenden Gesetze bewegen. Viel Spass dabei von mir aus.

Nur wie Herr von Berg, wie ich finde, sehr richtig anmerkt, geht es bei dieser Diskussion, ausgehend von Herrn Notz Artikel, eben nicht um Eigentum, sondern um das Recht auf Vervielfältigung. Und dieses Recht ist, denke ich, eben kein Grundrecht. Darum denke ich auch, dass man das durchaus diskutieren kann, ohne unterstellt zu bekommen, in Grudrechte eingreifen zu wollen.
Weiter halte ich den Vergleich Copyright auf Desigen bzw. Patente gegenüber Copyright auf Texte, Musik und alles was da 70 Jahre plus Restlebenszeit geschützt ist, für viel treffender, als den Ihren; den des 'Werts' einer Oper gegenüber einer Eigentumswohnung.
Ich vergleiche nämlich eben das Recht auf die Vervielfältigung einer Idee, die wie ich finde auf der Künstler-Seite ein ungesundes Übergewicht hat. (ist meine Meinung, Sie dürfen da durchaus anderer Ansicht sein)
Weiter möchte ich - ich habe nicht gedacht, dass das nötig ist - doch betonen, dass ich eben nicht für eine Abschaffung, sondern für eine Anpassung des geltenden Rechts auf Vervielfältigung bin.

Jeder der etwas schafft soll, finde ich, seinen fairen Lohn dafür bekommen. Aber wenn ich sehe, wie Herr Olsberg es ja darlegt, dass er trotz SPIEGEL-Bestseller auf einen 'richtigen' Job angewiesen ist und ich mir auf der anderen Seite die Preise für Bücher in diesem unserem Lande betrachte, dann kommen mir irgendwie Zweifel an dem Bild das da oft gezeichnet wird.
Nämlich das des Künstlers/Schaffenden auf der einen Seite und dem Kunden, der den Künstler ja nur bestehlen will, auf der anderen.
Ja, ich bin Kunde, aber kein Dieb. Und entgegen der von den Verwertern (nicht Kunstschaffenden) geschürten Meinungsmache, glaube ich, dass 'Kundschaft' durchaus bereit ist für ein gutes Angebot einen fairen Preis zu bezahlen.
Wenn aber ein System trotz hohen Preisniveaus und guter Umsätze (Bücher zB. sind in Deutschland immer noch ein gutes Geschäft), die Schaffenden selbst bei Hits nicht von den Erlösen leben können, dann sei doch mal die Frage erlaubt, warum ist das so?
Meine Meinung ist, dass das geltende Copyright dieses in meinen Augen ungerechte System ursächlich ermölicht und erhält. Und darum sollte, finde ich das Gesetz an dieser Stelle angepasst werden, damit sich dadurch auch das System dahinter verändert.
Aber, wie schon erwähnt, ist das nur meine Meinung. Es steht jedem frei für die Erhaltung des status quo zu sein, der das System stabilisiert, dass den Verwertern den Reibach und den Schaffenden die Krümmel zubilligt.

 

Achim Duwentäster aus Hamburg

Mittwoch, 07-12-11 19:16

"Auf der einen Seite klagen die Kreativen, dass sie zu wenig Geld im Netz verdienen und auf der anderen Seite zeigen 800000 Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverstößen pro Jahr, ..."

Die wenigsten Abmahnschreiben stammen aber von den Urhebern, sondern der weitaus größte Teil kommt von Seiten der Musik- und Filmindustrie und betreffen auch gar nicht Urheberrechtsverstöße, sondern unberechtigte Nutzungen.
Sie verwechseln beständig aus Unwissen oder mit polemischer Absicht Urheber- und Nutzungsrechte. Einschränkungen des Urheberrechts würden an den Abmahnungen der Industrie gegenüber unberechtigten Nutzungen überhaupt nichts ändern.

"... dass es auch auf Nutzerseite ein relevantes Problem gibt."

So ist es. Es gibt das Problem, dass man alles umsonst haben will.

"Wir Grünen wollen ein Urheberrecht, das sowohl dem Interesse der Urheber auf Vergütung als auch dem Interesse der Nutzer auf Zugang zu den Werken Rechnung trägt."

Das gibt es ja bereits.

 

Achim Duwentäster aus Hamburg

Mittwoch, 07-12-11 19:04

Lieber Rudi Stahl,

bzgl.: "Aussedem stört mich ungemein, dass Sie hier ständig das Bild des armen notleidenden Urhebers/Künstlers vorkehren. Dabei geht es fast ausschließlich um die rein geschäflichen Interessen einer Verwerterindustie."

Wenn es Ihnen wirklich um die geschäftlichen Interessen der Medienindustrie gehen würde, müsste Sie sich vehement für eine Stärkung der Urheberrechte einsetzen und nicht umgekehrt. Die Verlage möchten nämlich auch das Urheberrecht einschränken oder besser noch ganz abschaffen.
Auch auf das von den Verlagskonzernen geforderte Leistungsschutzrecht, dass ebenso die Urheberrechte einschränken soll, gehen Sie mit keinem einzigen Wort ein.

"Aber die kommen natürlich nicht so niedlich und bemitleidenswert rüber wie durchgeistigte Künstler die in der ach so kalten Technologiewelt dahin darben."

So ist nun mal die Realität, ob Sie es wahr haben wollen oder nicht.

"Ich bleibe bei meiner Meinung, dass unser aktuelles Urheberrecht ein überkommenes, bigottes, von knallharten Wirtschaftsbossen mit enormem Lobbyaufwand am Leben gehaltenes Relikt ist, welches dringendst einer Korrektur bedarf."

Das genaue Gegenteil ist der Fall.

 

Helmut von Berg aus München

Mittwoch, 07-12-11 16:53

Ich werde den Verdacht nicht los, dass hier Urheberrecht und Copyright (=Verwertungsrecht) nicht ausreichend unterschieden werden und die Diskussion sich deshalb im wesentlichen im Kreise dreht.

Herr Olsberg hat durchaus einen konstruktiven Beitrag geliefert.

Und in andern Ländern werden solche Unterschiede auch gemacht, zum Beispiel vom Chief Executive von Faber & Faber, Stephen Page, ein ganz unverdächtiger Zeitgenosse, der in der Londoner Bookseller-Konferenz viel Zustimmung erfahren hat.

Lesen Sie doch mal hier:
http://friedrich.helmut-von-berg.de/?p=798
mit dem Link zum vollständigen Text

 
 

 
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