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Digitale Reanimation

Schon im vergangenen Jahr haben Google und Hachette die Friedenspfeife geraucht, jetzt liegt die Kooperation zum digitalen Vertrieb zehntausender vergriffener Bücher vertraglich vor. Wettbewerber der französischen Nummer eins wollen ihre Interessen weiterhin gerichtlich durchsetzen.

Wie die Lagardère-Tochter mitteilt,

  • kontrolliert de Verlag, welche Titel Google scannen und zu welchem Preis als E-Book oder Print-on-Demand-Ausgabe vertreiben darf.
  • Titel von Hachette, die Google bereits im Rahmen des umstrittenen Bibliotheksprogramms (die Settlement-Anhörung von US-Richter Denny Chin ist für Mitte September angesetzt) gescannt hat, aber vom Verlag nicht freigegeben werden, sollen vom Google-Server genommen werden.
  • Der Verlag erhält Kopien der Scans zur eigenen Verwertung oder Weitergabe an andere E-Dienstleister (z.B. Buchhändler mit E-Book-Schiene) oder öffentliche Institutionen wie der Bibliothèque Nationale de France.

Während sich Hachette außergerichtlich mit Google geenigt hat, setzen die drei großen französischen Verlage Albin Michel, Flammarion und Gallimard auf eine Entscheidung vor dem Kadi.

Die Verlage verlangen von Google rund zehn Mio Euro Schadensersatz für das ungefragte Digitalisieren von fast 10.000 eigenen Titeln im Rahmen des Bibliotheksprogramms des US-Unternehmens. Die Klage wurde am 6. Mai 2011 eingereicht.

Vorwurf: Google habe ohne Rücksprache mit den Verlagen Tausende eigene Titel digitalisiert; allein 4300 der insgesamt 9797 Titel sind demnach von Gallimard. Forderung: 1000 Euro  pro Buch.

Mit ihren Forderungen orientieren sich die Verlage an der Entschädigung, die Google 2009 an La Martinière gezahlt hat – die bislang einzige Verurteilung von Google wegen des ungefragten Digitalisierens.


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