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Verlage
Montag, 05. Juli 2010 (09:07 Uhr)


Bücher zu Sängerin Lena Meyer-Landrut in der Diskussion

Mit Häkeln und Ösen

Die Streitereien um die Frage, ob Buchverlage mit eigenen Büchern auf der Erfolgswelle von Lena Meyer-Landrut mitreiten dürfen, treibt bizarre Blüten. Nicht nur Lena-Entdecker und -„Beschützer“ Stefan Raab (Foto re.) beansprucht Rechte an dem Namen der Eurovision-Song-Contest-Siegerin.

Vor wenigen Wochen hat sie noch die Medien beherrscht: Lena Meyer-Landrut. Auch wenn aktuell Namen wie Thomas Müller und Mesut Özil viel Aufmerksamkeit abziehen, bleibt die 19-jährige Eurovision Song Contest-Siegerin („Satellite“) für Buchverlage weiterhin ein Thema. Sie haben in den vergangenen Wochen und Monaten eine Reihe von Lena-Büchern angekündigt, jetzt melden sich Parteien, die etwas dagegen haben.

Bei Zeitgeist Media, wo gerade ein Lena-Buch („Unsere Lena – Ein Mädchen verzaubert Europa“) erschienen ist, hat sich der OZ Verlag gemeldet, der wegen seiner Bastelzeitschrift „Lena“ (Abb. oben) Büchern mit dem Namen der Sängerin im Titel kritisch gegenübersteht. Zeitgeist-Geschäftsführer Hubert Bücken: „Lena ist eine Person des öffentlichen Lebens, über die jeder ein journalistisches Buch veröffentlichen darf. Wir behaupten ja nicht, dass Lena daran mitgewirkt hat.“

Auch der Heyne Verlag, der für den 9. August das Erscheinen von „Lena – Einfach raus und leben“ angekündigt hat und Post von den Anwälten der Produktionsfirmen Brainpool TV, Raab TV und der Sängerin bekam, will nicht von der geplanten Publikation abrücken. Raab TV (im Besitz von Brainpool und Lena-Entdecker Stefan Raab), so die Begründung der Lena-Franktion, sei Inhaberin „sämtlicher ausschließlicher Nutzungsrechte“ an dem Namen „Lena Meyer-Landrut“. Man wolle selbst eigene gleichgelagerte Produkte vertreiben und erlaube sich angesichts fehlender Kooperation mit der „Mandantschaft“ die Anfrage, woraus Heyne die Berechtigung zum geplanten Buch herleite. Die lapidare wie einleuchtende Antwort des Random House-Verlags: „Aus dem Grundgesetz, Stichwort Pressefreiheit.“

Der Stand bei den anderen Verlagen mit Lena-Projekten:

  • Heel verzichtet nach einer vergleichbaren Intervention von Brainpool auf die Veröffentlichung des Buchs „12 Punkte für Deutschland: Lenas Sieg in Oslo“. „Uns war das Risiko im Endeffekt zu groß“, so eine Verlagssprecherin gegenüber buchreport. Der Verlag aus Königswinter hatte schon vor dem Eurovision Song Contest ein 47-Seiten-„Starportrait“ über die Hannoveranerin auf den Markt gebracht.
  • Nach Plan läuft es auch beim Nebenmarkt-Spezialisten Lingen. Die Kölner haben am Montag vergangener Woche „Lovely Lena. Mit ,Satellite‘ zu den Sternen“ veröffentlicht. Brainpool habe sich nicht beim Verlag gemeldet, heißt es.


Foto Raab: Brainpool

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Carsten Meyer aus Hameln

Montag, 05-07-10 19:37

1. Rechte hin oder her: Was erwartet der Fan (Leser) von einem nicht autorisierten Buch (von Biografie einer 19jährigen ganz zu schweigen!)?

2. Wer hat das "Recht" am Namen einer natürlichen Person? Aus meiner Sicht erstmal die Person, die diesen Namen trägt; deshalb bin ich etwas überrascht, dass jemand anders als Lena selbst oder Brainpool die Marke "Lena Meyer-Landrut" bereits angemeldetet hat! Kann man den Namen eine fremden Person überhaupt für sich als Marke beanspruchen?

Auf jeden Fall ist es schön, mal wieder etwas von Lena zu hören, auch wenn es hier leider nicht um Musik geht. Ich freue mich, dass uns Lena in diesem Jahr "passiert" ist, sie ein positives, junges Image der Deutschen in Europa aufbaut und möglicherweise davon persönlich nicht allzu sehr beeinträchtigt wird. Ich wünsche ihr Alles Gute auf ihrem Weg!

 
 

 
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