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Verlage
Montag, 19. April 2010 (11:04 Uhr)


RapidShare wehrt sich gegen gerichtliche Verfügungen

Auf zum Bundesgerichtshof

Seit Februar ruft der Börsenverein seine Mitgliedsverlage offiziell auf, gegen RapidShare vorzugehen: Per einstweiliger Verfügung sollen die Verlage den One-Click-Hoster gerichtlich verpflichten lassen, illegal angebotene Titel von seinen Plattformen zu nehmen (buchreport berichtete). Jetzt kündigt das Unternehmen mit Sitz im schweizerischen Cham Widerstand an: RapidShare werde gegen die von Verlagen erwirkten Verfügungen Widerspruch einlegen, erklärte eine Sprecherin gegenüber buchreport.

Im Februar hatten die Verlage Campus und De Gruyter erste Verfügungen beim Landgericht Hamburg erwirkt (buchreport.de berichtete). Zur Begründung für den Widerspruch erklärt Scheid, RapidShare habe überhaupt nicht die Möglichkeit, Buchtitel dauerhaft von seinen Plattformen fernzuhalten.

Das Unternehmen stellt Speicherplatz zur Verfügung, den Nutzer zur Übertragung aller möglichen Arten von Dateien nutzen könnten. Wenn der Inhaber eines Urheberrechts eine illegale Kopie entdeckt, kann er die entsprechende Datei schnell und unkompliziert löschen lassen. Aus Gründen des Datenschutzes dürfe RapidShare aber nicht einfach die von Nutzern hinterlegten Dateien durchsuchen um sicherzustellen, dass derselbe Titel nicht wieder von einem anderen Nutzer eingestellt wird.

Trotz dieses Dilemmas gilt RapidShare als Tauschplattformbetreiber aber rechtlich als „Störer“. Ob die Gerichte sich entgegen der bisherigen Praxis von der Argumentation der Internetfirma beeindrucken lassen, steht dahin. RapidShare strebt nach Scheids Angaben an, diese Frage in einem Musterverfahren vom Bundesgerichtshof entscheiden zu lassen.

 

Verfahrenskosten – Modellrechnung

Prozesskostenrisiko für Verlage bei den Klagen gegen RapidShare, zu denen der Börsenverein aufruft:

  • Streitwert pro Titel     50.000 Euro
  • Gegenstandswert 10 Titel     500.000 Euro
  • Kosten für Abmahnung     4659 Euro
  • Einstweiliges Verfügungsverfahren (mit Widerspruch)    15488 Euro
  • Berufungsverfahren EV    21830 Euro
  • Kostenrisiko bei vollständigem Unterliegen also    55555 Euro
  • Hauptsacheverfahren:     17805 Euro
    (Prozess wird ausgesetzt bis zur Entscheidung im Musterprozess)

Cent-Beträge aufgerundet.   Quelle: Börsenverein/buchreport

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