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Kampfansage von Bertelsmann

Im Streit zwischen Verlagen und Autoren/Agenten rund um das Thema E-Books zeichnet sich eine neue Front ab. Neben den umstrittenen Tantiemen sind die Rechte zur digitalen Verwertung von Backlist-Titeln aktuell ein heißes Thema.

Nach einem Bericht der „New York Times“ gibt es in den USA heftige Auseinandersetzungen in der Frage, ob die Autoren/Rechteverwerter oder Verlage die Rechte an digitalen Ausgaben älterer Titel besitzen. Hintergrund: Zwar gibt es in neueren Autorenverträgen von großen Verlagen seit etwa 15 Jahren einen Passus, der die E-Book-Rechte abhandelt. Unklarheiten gibt es jedoch bei den Titeln, die veröffentlicht wurden, bevor digitale Bücher überhaupt ein Thema wurden.    

Laut New York Times hat Random House-Chef Markus Dohle (Fotomontage: buchreport.de) am vergangenen Freitag einen Brief (hier zum Download) an Dutzende Agenturen geschickt: Die älteren Verträge gäben der Verlagsgruppe das „exklusive Recht, die entsprechenden Titel als E-Books zu veröffentlichen“ – eine Kampfansage an die Rechteinhaber, die unzufrieden sind mit den Tantiemen, die die Verlage bei der E-Verwertung ausschütten (durchschnittlich 25%), und eigene digitale Wege gehen wollen.

Als Beispiele für solche Konflikte nennt das Blatt die Bücher von William Styron (2006 gestorben, u.a. „Sophie’s Choice“ oder „The Confessions of Nat Turner“), die nach dem Wunsch der Familie des Autors als E-Books ausgekoppelt werden sollen – dazu will die Familie laut NYT mit Open Road Integrated Media zusammenarbeiten, dem Startup der früheren HarperCollins-Verlegerin Jane Friedman. Der langjährige Print-Verleger Random House behauptet indes, selbst die E-Rechte zu besitzen und will die Titel selbst auf der digitalen Schiene verwerten. Auch beim literarischen Klassiker „Catch-22“ von Joseph Heller gebe es Konflikte zwischen dem Print-Verlag Simon & Schuster und der Agentur International Creative Management.

Andere Verlage wie Simon & Schuster arbeiteten auf Hochtouren, um nachträgliche Regelungen zur E-Verwertung in die Verträge zu integrieren.
nytimes.com

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