buchreport

Internetzugang ohne Einschränkungen

Beim WLAN im öffentlichen Raum hinkt Deutschland hinterher. Ein Grund dafür war die sogenannte Störerhaftung nach der nicht der Internetnutzer, sondern der Betreiber des WLAN-Netzes für Rechtsverstöße haftete. Jetzt hat die Koalition sich darauf geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen und damit den Weg fürs WLAN in Cafés, Flughäfen oder auch Buchhandlungen frei zu machen.
Auch Privatleute können künftig ein offenes WLAN-Netz anbieten. WLAN-Nutzer müssen außerdem nicht mehr wie bislang auf einer vorgeschalteten Seite zusichern, keine Rechtsverstöße zu begehen. 
Zuletzt hatten EU-Kommission und der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes Druck auf die Bundesregierung gemacht. Dort hatte ein Mitglied der deutschen Piratenpartei gegen die Störerhaftung geklagt (s. auch buchreport.express 16/2016).
Schon in der nächsten Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge im Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit bereits ab Herbst in Kraft treten.

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