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Buchpreisbindung für E-Books soll kommen

Die Lücke soll möglichst schnell geschlossen werden: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Durch den Gesetzentwurf wird die bisher für gedruckte Bücher geltende Buchpreisbindung ausdrücklich auf elektronische Bücher ausgedehnt. Jetzt muss er noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Durch die Änderung werden Verlage künftig verpflichtet, auch für E-Books einen verbindlichen Ladenpreis festzulegen. Darüber hinaus gilt die Buchpreisbindung zukünftig auch für grenzüberschreitende Verkäufe an Letztabnehmer in Deutschland, unabhängig von Nationalität oder Niederlassungsort des jeweiligen Händlers.
„Heute ist ein guter Tag für die Buchkultur in Deutschland“, betonte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. „Durch die Neuregelung stellen wir Rechtssicherheit her und machen die Preisbindung zukunftsfest für das digitale Zeitalter“, so die Staatsministerin.
Durch die Regelung werde eine zentrale kulturpolitische Forderung des Koalitionsvertrags umgesetzt. Grütters weiter: „Die deutsche Literaturlandschaft bildet einen Grundpfeiler unserer Kulturnation. Dabei kommt der Buchpreisbindung eine entscheidende Rolle zu, indem sie die Mischkalkulation zwischen Bestsellern und belletristischer Vielfalt ermöglicht. Durch die Fortentwicklung der Buchpreisbindung leisten wir unseren Beitrag zur weiteren Stärkung der weltweit einzigartigen Titelvielfalt in Deutschland – jetzt auch im Bereich elektronischer Bücher. Denn für viele insbesondere jüngere Leser macht es heute praktisch kaum noch einen Unterschied, ob sie ein gedrucktes Buch in Händen halten oder ein elektronisches Lesegerät. Da E-Books zunehmend auch über Buchhandlungen vor Ort vertrieben werden, stärken wir so auch über den stationären Buchhandel unsere kulturelle Infrastruktur.“

Die Kernpunkte des Entwurfs zur Ergänzung des Buchpreisbindungsgesetzes:

  • Preisbindung für E-Books: In § 2 Absatz 1 Nummer 3 sollen „zum dauerhaften Zugriff  angebotene elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse“ ausdrückliche Erwähnung finden. In der Praxis werden E-Books in der Regel auch bisher schon preisgebunden. Die Gesetzesergänzung soll Unsicherheiten beseitigen.
  • Grenzüberschreitender Handel: Durch Aufhebung von § 4 soll die Preisbindung künftig auch für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU gelten, die bisher ausgenommen sind. In der Praxis haben international aufgestellte Händler diese Lücke im System der fixen Preise nur ganz vereinzelt genutzt. Trotzdem hat im Dezember 2014 auch der österreichische Gesetzgeber das Preisbindungsgesetz der Alpenrepublik entsprechend geändert.

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