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Ein sehr gefährliches Zeichen

Als Sieg der Demokratie wird die Ablehnung von Acta durch das Europäische Parlament in Blogs und Medien gefeiert. Unter die Jubelrufe mischen sich auch kritische Stimmen aus Kultur und Wirtschaft: Das EU-Parlament habe „ein sehr gefährliches Zeichen“ gesetzt, kritisiert beispielsweise Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis. In einem Punkt dagegen scheinen sich alle Parteien einig: Jetzt sei es an der Zeit, das Urheberrecht zu reformieren.

Die Reaktionen im Überblick:

  • „Die Wahrung der Grundrechte und Bürgerfreiheiten im Netz scheint zumindest für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nicht nur ein leeres Wort“, feiert der stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, das Ergebnis.
  • Nie wieder dürfe ein internationaler Vertrag auf diese Weise ausgehandelt werden, schreibt Marco Schreuder, netzpolitischer Sprecher der Grünen, der EU-Kommission ins Stammbuch: „Ohne Veröffentlichungen, ohne Transparenz, ohne Konsumentenschützer, ohne Netz-NGOs, ohne Datenschützer, ohne Ärzte ohne Grenzen, nur mit einer Interessenvertretung. Das darf nie wieder passieren.“
  • Spätestens nach der „Acta-Klatsche“ im Europäischen Parlament dürfte jeder Politiker begriffen haben, dass sich sein Handwerk grundlegend ändert, stimmt Florian Güßge auf stern.de mit ein. Und wirft die Frage in den Raum: „Wird die Netzbewegung jetzt so mächtig wie dereinst die Anti-Atomkraft- oder die Friedensbewegung?“ Noch sei dies noch nicht ausgemacht: „Umso spannender wird es sein, zu beobachten, ob die Netzaktivisten in Deutschland in den kommenden Jahren tatsächlich so etwas wie eine nachhaltige Organisation hinbekommen.“ 

Börsenverein: „Ein sehr gefährliches Zeichen“

Kritik hagelt es dagegen aus Kultur und Wirtschaft:

  • Acta „wäre ein wichtiger erster Schritt gewesen“, um einen internationalen Rechtsrahmen für den Schutz geistigen Eigentums zu schaffen, bedauert der Bundesverband der Deutschen Industrie.
  • Es sei „fatal“, dass „Europa nicht zu seinen eigenen Rechtsstandards steht“, erklärt auch Manfred Gentz, Präsident der Internationalen Handelskammer. Die Diskussion sei wenig sachorientiert und sehr stark von nicht zutreffenden Befürchtungen geprägt gewesen. Für Europa stünden zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel; das Europäische Parlament müsse daher die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zu einem der Schwerpunkte der internationalen Handelspolitik machen.
  • „Mit der Ablehnung von Acta setzt das EU-Parlament – wie auch schon zuvor die Bundesregierung – ein sehr gefährliches Zeichen“, kritisiert der Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis die Entscheidung auf Nachfrage von buchreport.de. Die Entwicklung kultureller Inhalte sei gefährdet, weil die Bekämpfung  von planmäßigen Urheberrechtsverletzungen damit einen Rückschlag erlitten habe. 
  • Als ein „katastrophales Armutszeugnis für die europäischen Medienpolitiker“ prangert der Berufsverband führender Art-Direktoren aus der Werbebranche, der Art Directors Club, die Entscheidung an. Die Politik habe „hirnlos“ vor ein paar wenigen, radikalen Vertretern einer inakzeptablen Gratiskultur eingeknickt. Und: „In letzter Konsequenz bedeutet das Scheitern von Acta das Ende von künstlerischem Schaffen, kulturellem Angebot, wissenschaftlicher und unternehmerischer Arbeit: Denn wer schreibt, komponiert oder gestaltet, forscht oder produziert noch, wenn die Ergebnisse im zentralen Medienkanal unserer Zeit nicht mehr geschützt und folgerichtig von niemandem mehr bezahlt werden?“
  • Das Parlament habe eine große Chance verpasst, weil es die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht abgewartet habe, kritisiert der Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), Florian Drücke. Das Abstimmungsergebnis in Straßburg sei „ein Signal, das in die falsche Richtung geht“.

Ein Wendepunkt in der Debatte um das Urheberrecht?

Einig scheinen sich die meisten Parteien darin, dass es nun endlich an der Zeit sei, eine Reform des Urheberrecht anzupacken:

  • Es sei nun „umso wichtiger, gemeinsam mit allen Beteiligten weiterzudenken, damit der Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet bleibt – als Voraussetzung für ein vielfältiges und hochwertiges kulturelles Angebot“, erklärt Börsenvereins-Geschäftsführer Skipis. Vor allem die Politik stehe in der Verantwortung.“ Und auch der Börsenverein werde, wie angekündigt, konkrete Ideen für ein modernes Urheberrecht im Internetzeitalter entwickeln (hier mehr).
  • Ähnlich argumentiert Skipis‘ Kollege aus der Musikindustrie, BVMI-Geschäftführer Drücke: „Wir kommen auch in Zukunft nicht umhin, internationale Standards zum Schutz des geistigen Eigentums sowie zur Durchsetzung des Urheberrechts zu definieren.“ Deutschland könne hierbei eine wichtige Rolle spielen. Deshalb sei es „dringend notwendig, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchsetzung von Rechten zum Schutz des geistigen Eigentums verbessert. Die notwendigen Vorschläge dazu liegen seit langem auf dem Tisch“.
  • Es müsse jetzt eine breite Diskussion über das Urheberrecht geführt werden, schließt sich der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa den Forderungen an. 
  • Die Zeit dafür drängt, ergänzt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz: Die Bundesregierung habe es in drei Jahren versäumt, tätig zu werden, und in absehbarer Zeit werde weiter nichts passieren. „Das ist politisch ein sehr unbefriedigender Zustand: Die Kreativen sind nicht zufrieden, die Verwerter sind nicht zufrieden, und die Menschen in Deutschland werden jedes Jahr mit hunderttausenden Abmahnungen überzogen.“
  • Acta habe für eine Debatte über den Schutz des Urheberrechts und immaterielle Güter in der digitalen Welt an, die Voraussetzung geschaffen, meint der FDP-Politiker Jimmy Schulz: „Mit dem heutigen Aus für Acta haben wir nun die Chance und die Aufgabe, die Diskussion unbelastet zu führen.“
  • Vielleicht sei Acta der Wendepunkt in der Debatte um das Urheberrecht, prophezeit Markus Beckedahl von der „Digitalen Gesellschaftauf netzpolitik org: „Bis hier und nicht weiter! Aufhören mit der Repressionsspirale, die immer nur zu mehr Überwachung, mehr Kontrolle und mehr Einschränkung unserer Grundrechte führt. Und hin zu einem zeitgemäßen Urheberrecht ohne Überwachung und mit einem Recht auf Remix.”
  • Doch: Tragfähige Antworten auf die Frage, wie sich das Urheberrecht weiterentwickeln soll, gebe es noch nicht, schreibt Carsten Knop auf faz.net: „Eine Kulturflatrate ist ein ungerechtes, bürokratisches Monster. Und wer die Freigabe von Tauschbörsen fordert, muss plausibel begründen, wie er das Urheberrecht danach überhaupt noch schützen will.“
  • Die Entscheidung sei eine Aufforderung an alle gesellschaftlichen Gruppen, nach Lösungen zu suchen, demokratische Spielregeln im Urheberrecht auf eine legitimierte Grundlage zu stellen, kommentiert Dirk von Gehlen, Leiter der Abteilung „Social Media/Innovations“ bei der „Süddeutschen Zeitung“ (hier im Interview mit buchreport) auf sueddeutsche.de. Die digitale Zivilgesellschaft habe in den vergangenen Monaten bewiesen, dass sie eine gewichtige Stimme in der Debatte um die Folgen der Digitalisierung ist. Jetzt müssten Lösungen für ein Urheberrecht gefunden werden, das eine angemessene Vergütung sicherstellen kann, aber auch anerkannt werde von der Bevölkerung. 

Die verschiedenen Positionen zur Reform des Urheberrechts können Sie im buchreport-Dossier zum Thema nachlesen.

Kommentare

1 Kommentar zu "Ein sehr gefährliches Zeichen"

  1. Ein Aspekt wird von Befürwortern wie Gegnern von ACTA merkwürdigerweise immer ausgelassen: die praktische Umsetzbarkeit. Nehmen wir mal an, es wäre tatsächlich gelungen, die gigantischen Budgets aufzutreiben, die es bräuchte, damit – vielleicht ist die Zahl zu niedrig gegriffen – zehntausende (entsprechend ausgebildete) Mitarbeiter von Telekomunternehmen ständig den Internettraffic kontrollieren und nachschauen, ob da copyright-behaftete Dateien unterwegs sind (zahlen müsste es natürlich der Steuerzahler; Telekomunternehmen oder Rechteinhaber könnten sich das ja keinesfalls leisten). A schickt dann eine Datei zu B, aber die wird erst durchgestellt, wenn sie (nebenbei: unter Bruch des Fernmeldegeheimnisses) für koscher erklärt wurde.

    Der einfachere Fall ist, die Datei ist unverschlüsselt: Also muss sie jemand aufmachen und sie sich anschauen oder anhören oder die Software installieren oder gar mal ins Buch reinlesen; im – vermutlich häufig auftretenden – Zweifelsfall müsste der Telekom-Mitarbeiter (wo? vielleicht steht gar nicht dabei, wer Rechteinhaber ist) anfragen, ob da jetzt ein Copyright darauf ist oder nicht. Manpower- und Zeitaufwand wären enorm; der Internettraffic würde extrem verlangsamt. Und was, wenn die Datei sich dann als koscher herausstellt? Was, wenn wir z. B. gerade ein Buch herstellen, die verschiedenen Stadien zwischen Korrektorat, Graphik, Redaktion und Autoren austauschen, die Zustellung sich aber (jedes Mal) aus genannten Gründen stets enorm verzögert, und am Ende das Projekt scheitert, weil die Deadline aus ACTA-Gründen nicht gehalten werden konnte? Wer kriegt dann die Schadensersatzklage? Der Telekom-Mitarbeiter, der das Verlagslogo gesehen hat und einigermaßen berechtigt annahm, dass die Datei nicht koscher war? Kommt dann ein Koscher-Siegel (das natürlich auch gefälscht sein kann)? Etc. etc. – das der „einfache“ Fall.

    Im schwierigeren Fall ist die Datei (aus womöglich völlig legalen Gründen) verschlüsselt und kann nicht überprüft werden. Darf sie dann nicht zugestellt werden?

    Ich freu mich schon auf die nächsten bizarren Wendungen dieser ganzen Debatte. Noch kann ich sie mit Humor betrachten.

    (Und schau gerade in meinem alten Fremdwörter-Duden nach, ob ich „bizarr“ auch richtig geschrieben habe. Und der sagt sehr schön: „von absonderlicher, eigenwillig schroff-verzerrter, fremdartig-phantastischer Form, Gestalt“. Dem ist wenig hinzuzufügen.)

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