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Hürde für die Onliner

Das französische Parlament macht in puncto Buchhandelsschutz ernst: Nachdem ihr im Oktober und Januar bereits die Nationalversammlung und der Senat zustimmten, wird die als „Anti-Amazon-Gesetz“ gehandelte Verfügung nun endgültig verabschiedet.

Der neue Absatz, der das Preisbindungsgesetz „Loi Lang“ künftig ergänzt, sieht ein Verbot der Kopplung des zulässigen 5%-Rabattes mit kostenfreien Lieferungen vor. Will ein Händler seinen Kunden Bücher also zum günstigsten Preis anbieten, muss er ihnen Portokosten in Rechnung stellen. Die Höhe der Lieferpauschale darf er dabei selbst bestimmen.

Der französische Buchhändlerverband SLF wertet den Beschluss des Parlaments als „einen weiteren Schritt in der Umsetzung des Buchhandelsplans von Kulturministerin Aurélie Filippetti“. Diese hatte bereits im vergangenen Jahr klar gemacht, dass sie Amazon einen Strich durch die Rechnung machen und dem internationalen Online-Riesen das Geschäft in Frankreich erschweren wolle. Das neue Gesetz soll nun dafür sorgen, dass Bücher über den stationären Buchhandel günstiger zu beziehen sind als über reine Online-Shops.

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