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Immer noch hoffnungsfroh

Die Hängepartie rund ums Google Book Settlement hält auch nach der Statuskonferenz von Donnerstag an: Die Anwälte der Verleger, Autoren und von Google erklärten, sie verhandelten weiter – möglicherweise gehen die Autoren bald jedoch eigene Wege.

Bei der Statuskonferenz vor dem Richtertisch von Denny Chin versicherten die Verleger-Vertreter, „gute Fortschritte“ im Dialog mit Google erzielt zu haben, um einen neuen Vergleich zu erzielen und so einen Zivilprozess zu umschiffen. „Ich bin hoffnungsfroh, immer noch hoffnungsfroh“, erklärte daraufhin Richter Chin, der gleichwohl einen Zeitplan für eine Rückkehr zum streitigen Verfahren aufstellte – über das dann ab Mitte 2012 verhandelt würde. Welche Anklagepunkte dann im Zentrum stünden, darüber herrscht jedoch offenbar Uneinigkeit. Laut „Publisher’s Weekly“ erklärte Chin, es gehe um die „Snippets“ , während Verleger-Vertreter betont hätten, das Kopieren, Scannen und Speichern von Büchern stehe im Fokus.

Nach Angaben von Beobachtern der Anhörung sind sich die Verleger und Google inzwischen näher gekommen, während die Hürden zwischen Autoren und dem US-Unternehmen noch vorhanden seien. Möglicherweise könnte die Klage der Autoren separiert werden.

Dass Autoren und Verlage mit Blick auf Google unterschiedlich gestimmt sind, das zeigte sich einerseits in Frankreich, wo sich große Verlage mit den Amerikanern an den Verhandlungstisch setzten und teilweise schon Einigungen erzielten (hier mehr).

Derweil haben Autorenvertreter kürzlich eine weitere juristische Offensive gestartet und ein Konsortium von Universitätsbibliotheken wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Vorwurf: Sie hätten von Google „unauthorisierte Scans“ von sieben Mio urheberrechtlich geschützten Büchern erhalten und diese auf der Online-Plattform „HathiTrust“ verwertet (hier mehr).

Rückblick: Google war 2005 von Autoren und Verlegern per Gruppenklage („Class Action“) wegen des unerlaubten Digitalisierens von Büchern in Bibliotheken und des Anzeigens von Auszügen (Snippets) im Internet verklagt worden. 2006 nahmen die Parteien Verhandlungen auf, die 2008 in einen Vergleich mündeten, nach dem Google bei Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht gehabt hätte, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen. 2009 überarbeiteten die Parteien den Vergleich, doch im Frühjahr 2010 folgte zunächst eine Kritik vom US-Justizministerium – Google hätte das exklusive Recht, die verwaisten Werke ohne Haftungsrisiken zu vermarkten, lautete der Haupteinwand (hier mehr).

Im März 2011 lehnte auch der zuständige Richter Chin den Vergleich ab (hier mehr): Google hätte einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten. Dies wäre eine Belohnung dafür, dass Google ohne Zustimmung urheberrechtliche Werke kopiert, so Chin, der von den Prozess-Parteien eine weitere Überarbeitung einforderte.

Zuletzt schien es, ein aktuelles Urteil aus den USA könnte den Settlement-Parteien einen Strich durch die gemeinsame Rechnung machen, weil es Sammelklagen grundsätzlich anzweifelte (hier mehr).

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