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Raus aus der Datenbank

Der Börsenverein applaudiert dem Digitalisierungs-Stopp von Google in Frankreich. Nachdem ein Gericht dem Verlag La Martinière 300.000 Euro Entschädigung zugesprochen hat, begrüßt Alexander Skipis die „Stärkung des Urheberrechts in Europa“.

Der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins erklärt: „Es ist wichtig, Buchinhalte einfach und umfassend im Internet zur Verfügung stellen – aber immer im Einklang mit dem Urheberrecht und nur nach vorheriger Zustimmung der Autoren und Verlage. Denn Autoren und Verlage allein entscheiden, ob und in welcher Form sie ihre Werke veröffentlichen.“ Der Börsenverein fordere deshalb von allen Marktteilnehmern, sich an nationales und internationales Urheberrecht zu halten.

In Frankreich hat La Martinière Bedingungen dafür genannt, dass sich der Verlag mit Google an den Verhandlungstisch setzt. Wichtigste Voraussetzung: Google müsse die bereits digitalisierten Bücher aus der Datenbank nehmen. Dies sei  „nicht zu diskutieren“, zitiert „Livres Hebdo“ den Verleger Hervé de La Martinière. Auch gegen eine Abfindung würde der Verlag Google die Bücher nicht überlassen. Stattdessen sollen diese ausschließlich über die mit Gallimard und Flammarion betriebene Platform „Eden“ in Auszügen angezeigt werden.

Der Chef der Verlagsgruppe hatte Google vorgeworfen, bis zu 9000 teilweise noch urheberrechtlich geschützte Bücher in Bibliotheken  digitalisiert und auszugsweise ins Internet gestellt zu haben – ein Vorgehen, das das Gericht bei Strafe untersagt hat. Doch statt der geforderten Strafe von 15 Millionen Euro muss der Suchmaschinenbetreiber nur 300.000 Euro Schadenersatz zahlen. Sollte Google nicht binnen 30 Tagen nach Zustellung des Urteils die urheberrechlich geschützten Bücher der Verlagsgruppe aus dem Netz nehmen, drohen pro Tag 10.000 Euro Strafe.

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