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Ende mit offenen Fragen

Der Gesamtbetriebsrat der insolventen Buchkette Lesensart will nicht aufgeben: Nach der Bekanntgabe der Schließung der verbleibenden 30 Buchhandlungen bis Ende November wird die Anfechtung des Wechsels der Dependancen von Weltbildplus zu Lesensart geprüft.

„Vielen Mitarbeitern von Lesensart stellt sich die Frage, ob nicht ein nachträglicher Widerspruch gegen den Betriebsübergang von Weltbildplus zu Lesensart eine ernstzunehmende Option wäre. Dies ist nach Überzeugung von Juristen und Sachverständigen auch nach Beendigung der Transfergesellschaft noch möglich“, so der Gesamtbetriebsrat in einer Stellungnahme. Weltbild hatte im Frühjahr rund 70 offen als defizitär charakterisierte Filialen an den bis dahin in der Branche weitgehend unbekannten Unternehmer Rüdiger Wenk abgegeben. Bereits im Juli stellte er den Insolvenzantrag.

Wie die Arbeitnehmervertretung mitteilt, wurde am Montag mit Insolvenzverwalter Ulrich Zerrath ein Interessenausgleich und Transfersozialplan beschlossen. Weitere Details:

  • Die Transfergesellschaft für die bereits freigestellten Mitarbeiter startet zum 1. November, für die im November noch beschäftigten zum 1. Dezember.
  • Die Profiling-Seminare, die Voraussetzung für den Übergang in die Transfergesellschaft sind, laufen seit dem 27. Oktober. Nach Abschluss dieser Seminare wird sich am morgigen Freitag endgültig entscheiden, ob die Transfergesellschaft zustande kommt oder nicht. Das  hängt davon ab, wie viele Mitarbeiter eintreten wollen.
  • „Die Höhe der Insolvenzmasse erlaubt leider nur relativ kurze Laufzeiten der Transfergesellschaft. Sie betragen je nach individueller Kündigungsfrist der Mitarbeiter, 2, 3, oder 4 Monate  bei 80% des letzten Gehaltes“, rechnet der Betriebsrat vor.

„Der Transfersozialplan bei Weltbildplus im vergangenen Jahr legt eine Laufzeit von 12 Monaten bei 90-100% des letzten Gehaltes fest“, wird weiter betont.  Und: „Alle Mitarbeiter, die nicht in Transfergesellschaft eingetreten sind, werden mit Wirkung zum 1. Dezember wegen Masseunzulänglichkeit unwiderruflich freigestellt und somit arbeitslos“.

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