buchreport

Flüchtlingsschicksalen Gehör verschaffen

Es gibt in diesen Tagen viele Möglichkeiten, Bewusstsein für die schwierige Situation von Flüchtlingen zu wecken. Die deutsch-polnische Buchhandlung Buch Bund in Berlin-Neukölln hat sich zur Teilnahme bei „Berlin liest“, einer Auftaktveranstaltung des Internationalen Literaturfestivals, entschieden: 

  • Bei der Leseperformance wurden Bürger dazu angehalten, einen selbst gewählten Text zur Flüchtlingsproblematik vorzutragen.
  • Einen Textkatalog mit Anregungen stellte das Literaturfestival zur Verfügung, es konnten aber auch eigene Texte vorgetragen werden.
  • Über Website und Facebook rief die Buchhandlung zur Aktion auf.
  • Neun Leute, darunter Agata Lisiak (Foto: Martin Piekoszweski) folgten der Einladung und lasen in der Buchhandlung jeweils etwa eine Viertelstunde vor, weitere Gäste kamen zum Zuhören.
  • Die Veranstaltung war kostenlos, die Besucher konnten in die Spendenbox einwerfen, die bei Buch Bund im Geschäft steht.
  • Mit den gesammelten Geldern kauft die Buchhandlung Drogeriegutscheine für Flüchtlinge. 
Mit der Veranstaltung habe die Buchhandlung einen kleinen Beitrag leisten wollen, erklärt Organisatorin Nina Müller die Motivation.
Weitere Sortimenter wie die Buchhandlung Eisenherz, Buchhandlung Timbooktu und Berliner Bücherhimmel nahmen ebenfalls an der Aktion teil. Mit Lesungen, Thementischen, Versteigerungen und dem Sammeln von Sach- und Geldspenden engagieren sich deutschlandweit viele Buchhändler.

So wurde beispielsweise am Wochenende die Brancheninitiative „Bücher sagen Willkommen“ gestartet. An der Aktion des Börsenvereins, der Frankfurter Buchmesse und der LitCam können sich Buchhändler beteiligen, indem sie Spendenboxen für Flüchtlinge in ihrer Buchhandlung aufstellen. Mit dem gesammelten Geld sollen Leseecken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften eingerichtet werden. Auf der Frankfurter Buchmesse erhalten die Flüchtlinge zudem kostenlosen Eintritt und Führungen.

Zu weiteren Aktivitäten der Buchbranche s. auch buchreport.express 37/2015.

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