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Wer zurückschicken will, kauft auf Rechnung

Dass Online-Anbieter ihren Kunden möglichst alle Zahlungsverfahren von Rechnung über PayPal bis zur Kreditkarte anbieten sollten, ist unter Handelsexperten Konsens. Nur keine Hürden vor dem Kauf aufbauen, lautet die Devise.

Das Handelsinstitut ECC Köln hat in einer Befragung von über 2000 deutschen Online-Kunden sowie mehr als 560 Online-Händlern ermittelt, was das bevorzugte Zahlungsverfahren beim Shoppen im Internet ist. Zentrale Erkenntnis: Planen Konsumenten eine Rücksendung ein, ist für sie ein Kauf auf Rechnung die bevorzugte Wahl (was vor allem im Mode-Segment Anbietern wie Zalando Kopfschmerzen bereitet).

Die Ergebnisse im Überblick:

  • Knapp die Hälfte der Konsumenten (46%), die bereits bei der Bestellung eine Retoure in Betracht ziehen, entscheiden sich für den Rechnungskauf. Ist die Retoure sogar fest eingeplant wird in 41% der Fälle per Rechnung gezahlt – und damit doppelt so häufig als ohne geplante Retoure.
  • Besonders in der „retourenintensiven Kategorie Fashion & Accessoires“ ist der Rechnungskauf beliebt: Knapp 42% der befragten Fashion-Shopper haben ihren letzten Online-Kauf per Rechnung beglichen.
  • Werden Dienstleistungen – wie Reisen oder Tickets – online bestellt, ist die Kreditkarte das bevorzugte Zahlungsmittel: Rund 45% der Befragten nutzten für ihren letzten Online-Kauf in dieser Kategorie Visa, MasterCard und Co. (Zum Vergleich: Im Branchendurchschnitt wird in knapp 17% der Internet-Käufe mit Kreditkarte bezahlt.
  • Welche Zahlungsmethode gewählt wird, hängt nach der ECC-Studie auch vom genutzten Endgerät der Konsumenten ab: So ist PayPal bei Einkäufen mit dem Smartphone (34%) beliebter als beim Online-Shopping via PC oder Laptop (24%).

„Gerade beim Mobile-Kauf steht die Usability eindeutig im Vordergrund. Bankdaten oder Rechnungsadressen einzugeben ist häufig recht umständlich“, erklärt ECC-Geschäftsführer Kai Hudetz. „Bevor Online-Händler sich für einen Payment-Mix entscheiden, lohnt daher u. a. auch ein Blick darauf, wie viele Bestellungen über mobile Endgeräte getätigt werden.“

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