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Keine Haftung für Raubdrucke

Während der Literaturwissenschaftler Roland Reuß im Kampf gegen die Amazon-Links in Bibliothekskatalogen einen Erfolg verbuchen kann, hat der Online-Riese den juristischen Feldzug auf einem anderen Schauplatz vorerst für sich entschieden: Die Münchner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Amazon und deren Tochter Abebooks eingestellt. Die Hintergründe:
  • Reuß hatte gemeinsam mit Stroemfeld-Verleger KD Wolff und Mitherausgeber Peter Staengle Strafanzeige gegen die Unternehmen gestellt. Der Vorwurf: Amazon und Abebooks hätten über ihre Marktplätze Raubdrucke von historisch-kritischen Kafka-Ausgaben als Print-on-Demand-Bücher angeboten.
  • Für die Verkaufsangebote Dritter auf ihren Marktplätzen seien die Betreiber strafrechtlich nicht verantwortlich, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Listung der von Drittanbietern zum Verkauf angebotenen Bücher basiere auf einem vollständig automatisierten Prozess, der eine Aufnahme rechtsverletzender Schriften durch Filterung minimiere oder ausschließe.
  • Rechteinhaber hätten zudem per Notice-and-take-down-Verfahren die Möglichkeit, auf Urheberrechtsverletzungen hinzuweisen. 
Aus Sicht von Reuß muss jetzt der Gesetzgeber handeln und die Haftung für Anbieter verschärfen: „Die staatlichen Institutionen müssen begreifen, dass es für Verlage nicht zu leisten ist, jede Urheberrechtsverletzung zu überwachen. Wenn Amazon oder Abebooks aufgrund der Masse der von ihnen gelisteten Titel nicht jedes einzelne Angebot auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen können, müssen sie ihr Sortiment verkleinern. Es kann nicht sein, dass das Problem auf die Urheber abgewälzt wird.“ 

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