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VS begrüßt die Verbesserung des Urhebervertragsrechtes

Der VS begrüßt die grundsätzliche Umgestaltung des Urhebervertragsrechts, wie sie Bundesjustizminister Maas im vorgelegten Referentenentwurf anstrebt. „Der Entwurf unterstreicht die Bedeutung der Kreativen für die Gesellschaft und ihren Anspruch auf einen angemessenen Anteil an der Wertschöpfung ihrer Werke. Deshalb soll ihre Markt- und Verhandlungsmacht gestärkt werden, unter anderem auch durch ein erleichtertes Rückrufrecht“, erklärte Eva Leipprand, Vorsitzende des Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di.

Die leidenschaftliche Diskussion, die sich zu diesem Referentenentwurf entwickelt, zeige, dass die Bedeutung des Urheberrechts für die Gesellschaft immer mehr in den Vordergrund rücke. „Es geht bei dieser Diskussion um nichts weniger als die kulturelle Vielfalt, um den Doppelcharakter der Kultur als Ware und Träger von Sinn und Werten. Es geht um Datenschutz, um den freien Fluss der Meinungen, um informationelle Selbstbestimmung“, betonte Leipprand. Auch im Zeitalter der Digitalisierung soll das Buch, soll der literarische Text Kulturgut bleiben.

Ganz klar sei dabei: Urheberinnen und Urheber sind für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke auf Verleger, Produzenten, Vermittler und andere Verwerter angewiesen und wissen auch die Begleitung durch die Verlage zu schätzen. Und es sei selbstverständlich im Interesse der Autorinnen und Autoren, dass die Vielfalt der deutschen Verlagslandschaft erhalten bleibe und nicht durch die Übermacht der großen Internetkonzerne gefährdet werde. Ebenso müsse es aber auch im Interesse der Verwerter sein, in den Autorinnen und Autoren starke Partner für die Entfaltung des literarischen Lebens zu haben. Kulturelle Vielfalt setze ein starkes Urheberrecht voraus. Deshalb sei es nun an der Zeit, dass Urheber und Verwerter im gemeinsamen Interesse in konstruktive Verhandlungen eintreten und tragfähige Lösungen für die Zukunft erarbeiten. Die Novellierung des Urhebervertragsrechts gebe hierfür einen fairen Rahmen. „Der VS schlägt vor, mittels gemeinsamer Vergütungsregeln festzulegen, wie angemessene Vergütungen und auch der Rechterückfall branchenspezifisch praktikabel ausgestaltet und den unterschiedlichen Bedingungen angepasst werden kann. Wir sind dazu jederzeit bereit“, erklärte die VS-Vorsitzende.

In der kommenden Woche wird der VS seine Stellungnahme zum Referentenentwurf vorlegen.

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